Testamentsvollstreckung
Der Erblasser kann durch Testament einen Testamentsvollstrecker ernennen.
Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen.
Sind mehrere Erben vorhanden, also eine Erbengemeinschaft, hat der Testamentsvollstrecker unter ihnen die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu bewirken.