In einem Scheidungsantrag muss einer einer der Eheleute der "Antragsteller" sein. Welcher Ehepartner den Antrag stellt, ist in der Regel völlig unrelevant.
Wenn ein Ehevertrag geschlossen wurde, lassen Sie uns bitte den Vertrag in Kopie zukommen.
Wenn eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen wurde, lassen Sie uns bitte den Vertrag in Kopie zukommen.
(Regelungen der Rentenansprüche)
Es besteht eine gerichtliche oder außergerichtliche Regelung über ...
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