Ersatzerbe
Der Erblasser kann für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen.
Der Ersatzerbe wird also nur für den Fall Erbe, dass der zunächst Berufene nicht Erbe wird.
Der Erblasser kann für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen.
Der Ersatzerbe wird also nur für den Fall Erbe, dass der zunächst Berufene nicht Erbe wird.