Mediation in Konstanz

Strukturierte Konfliktlösung mit neutraler Begleitung

Konflikte lassen sich nicht immer allein durch rechtliche Schritte sinnvoll lösen. Gerade bei lang andauernden Auseinandersetzungen kann ein gerichtliches Verfahren Zeit, Geld und Nerven kosten, ohne die eigentlichen Ursachen zu klären. Mediation bietet einen strukturierten Rahmen, um Konflikte eigenverantwortlich und lösungsorientiert zu bearbeiten.

Wir begleiten Mediationen mit juristischem Wissen und als neutrale Mediatoren. Ziel ist eine sachliche Klärung und eine Lösung, die rechtlich trägt.

Mediation und Schlichtung bieten wir in drei Feldern an: bei Trennung und Scheidung, in der Erbengemeinschaft und zwischen Gesellschaftern und Geschäftspartnern. Eine Schlichtung hilft außerdem überall dort, wo ein Vorschlag von außen schneller weiterhilft als ein Verfahren. Als Kanzlei sehen wir dabei immer auch die Rechtslage, nicht nur den Konflikt.

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • In der Mediation erarbeiten die Beteiligten ihre Lösung selbst. Die Mediatorin oder der Mediator führt das Gespräch, entscheidet aber nichts.
  • In der Schlichtung macht eine neutrale Person einen konkreten Vorschlag, den beide annehmen oder ablehnen können.
  • Wir arbeiten in drei Feldern: Trennung und Scheidung, Erbfall und Erbengemeinschaft, Gesellschafter und Geschäftspartner.
  • Mykola Neumann und Thurid Neumann sind Rechtsanwälte und ausgebildete Mediatoren. Sie erfahren früh, ob Ihr Konflikt für eine Mediation taugt oder ob der Weg zum Gericht der bessere ist.
  • Damit die Einigung hält, muss sie in die richtige Form gebracht werden. Manche Vereinbarungen sind nur beim Notar oder vor Gericht wirksam.

Wann ist Mediation sinnvoll?

Mediation eignet sich, wenn mehrere Beteiligte eine Lösung suchen und grundsätzlich bereit sind, miteinander zu sprechen. Sie müssen sich dafür nicht einig sein, im Gegenteil. Es reicht, dass beide ein Ergebnis wollen, das sie selbst bestimmen, statt es einem Gericht zu überlassen.

Gute Voraussetzungen sind:

  • Die Beteiligten bleiben auch nach dem Konflikt verbunden, als Eltern, als Miterben, als Gesellschafter.
  • Es gibt mehrere Streitpunkte, die zusammenhängen, etwa Unterhalt, Wohnung und Umgang.
  • Beide wollen vermeiden, dass der Streit öffentlich wird oder Jahre dauert.

Weniger geeignet ist Mediation, wenn eine Seite den Konflikt aussitzen will, wenn Gewalt im Spiel war oder wenn eine Frist läuft, die nur ein Gericht wahren kann. Das klären wir im Erstgespräch offen mit Ihnen.

Wie ein gerichtliches Scheidungsverfahren abläuft und wann sich eine außergerichtliche Lösung lohnt, lesen Sie auf der Seite Scheidungsanwalt Konstanz.

Anwalt oder Mediator: warum beides in einer Hand den Unterschied macht

Viele stehen vor derselben Frage: Brauche ich jemanden, der für mich kämpft, oder jemanden, der vermittelt? Wer sich hier falsch entscheidet, verliert Monate und sitzt am Ende doch vor Gericht.

Ein Mediator vermittelt. Er berät keine der beiden Seiten, er entscheidet nichts und er schlägt keine Lösung vor. Er sorgt dafür, dass beide Seiten zu Wort kommen, dass hinter den Positionen die eigentlichen Interessen sichtbar werden und dass am Ende eine Vereinbarung steht, die beide tragen.

Ein Rechtsanwalt vertritt eine Seite. Er prüft die Rechtslage, er berät im Interesse seiner Mandantschaft und er führt das Verfahren.

In unserer Kanzlei kommt beides zusammen. Das heißt nicht, dass wir in derselben Sache beides tun: Wer die Mediation führt, vertritt darin keine der beiden Seiten. Der Vorteil liegt woanders. Sie müssen nicht erst selbst herausfinden, ob Ihr Fall für eine Mediation überhaupt taugt. Wir sehen die Rechtslage, wir kennen die Fallstricke einer Vereinbarung, und wir sagen Ihnen früh, wenn Mediation der falsche Weg ist.

Und wenn eine Mediation scheitert, ist nichts verloren. Die Mediatorin oder der Mediator ist nach dem Mediationsgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zusätzlich können die Beteiligten zu Beginn vereinbaren, dass Inhalte aus der Mediation nicht in ein späteres Gerichtsverfahren getragen werden.

Mediation und Schlichtung: der Unterschied in einem Satz

Der Mediator macht keinen Vorschlag, der Schlichter schon. Das klingt nach einer Feinheit und entscheidet doch, welches Verfahren zu Ihrem Konflikt passt.

In der Mediation erarbeiten die Beteiligten die Lösung selbst. Der Mediator führt durch das Gespräch, sorgt für Struktur und Fairness und hält am Ende fest, worauf sich beide geeinigt haben. Er bewertet nicht und er entscheidet nicht.

In der Schlichtung hört eine neutrale Person beide Seiten an und unterbreitet danach einen konkreten Vorschlag. Die Beteiligten können ihn annehmen oder ablehnen. Der Vorschlag kommt von außen, nicht aus der Runde.

Welches Verfahren passt? Mediation lohnt sich, wenn die Beziehung weitergeht: bei Eltern, die gemeinsam Eltern bleiben, bei Miterben, die sich am nächsten Weihnachten wiedersehen, bei Gesellschaftern, die das Unternehmen gemeinsam führen. Schlichtung passt, wenn es um eine abgrenzbare Streitfrage geht und beide Seiten vor allem eines wollen: dass jemand von außen sagt, was angemessen ist, und zwar schnell.

Wir bieten beide Verfahren an und sagen Ihnen im Erstgespräch, welches zu Ihrer Lage passt.

Wie ein Schlichtungsverfahren abläuft

Ein Schlichtungsverfahren ist kürzer und förmlicher als eine Mediation. In der Regel läuft es in vier Schritten ab.

  1. Anfrage und Klärung. Beide Seiten müssen einverstanden sein. Wir klären, worum es geht, ob die Sache für eine Schlichtung geeignet ist und was Sie beide sich davon erhoffen.
  2. Sachverhalt sammeln. Jede Seite legt dar, wie sie den Fall sieht, und reicht die Unterlagen ein, auf die es ankommt.
  3. Schlichtungsgespräch. Beide Seiten kommen zu Wort, Rückfragen werden geklärt, offene Punkte benannt.
  4. Vorschlag. Der Schlichter unterbreitet einen begründeten Vorschlag. Nehmen beide an, wird er schriftlich festgehalten. Lehnt eine Seite ab, steht der Weg zum Gericht unverändert offen.

Dauer. Eine Schlichtung ist oft nach wenigen Terminen abgeschlossen. Ein Gerichtsverfahren über dieselbe Frage dauert meist deutlich länger.

Kosten. Die Kosten richten sich nach Umfang und Dauer und werden vorab vereinbart. Sie werden in der Regel zwischen den Beteiligten geteilt. Anders als bei einem Prozess wissen Sie vorher, worauf Sie sich einlassen.

Vorteile. Schneller als ein Verfahren, planbar in den Kosten, nicht öffentlich, und die Beteiligten behalten die Entscheidung in der Hand.

Nachteile, offen gesagt. Die Schlichtung setzt voraus, dass beide Seiten mitmachen. Sie bringt kein Ergebnis, wenn eine Seite auf Zeit spielt oder eine gerichtliche Klärung ausdrücklich will. Und der Vorschlag ist nicht vollstreckbar, solange er nicht in einer verbindlichen Form festgehalten wird. Läuft eine Frist, etwa für eine Klage, muss vorab geklärt werden, ob sie durch die Schlichtung gewahrt bleibt.

Welche Vorteile und Grenzen hat Mediation?

Mediation bietet mehrere Vorteile: Verfahren sind in der Regel schneller, flexibler und kostentransparenter als gerichtliche Auseinandersetzungen. Die Parteien behalten die Kontrolle über das Ergebnis und können individuelle Lösungen entwickeln.

Grenzen bestehen dort, wo eine Partei nicht kooperationsbereit ist, Machtungleichgewichte nicht ausgeglichen werden können oder zwingende rechtliche Klärungen erforderlich sind. In solchen Fällen ist eine klassische rechtliche Durchsetzung oft der bessere Weg. Ob Mediation in Ihrem Fall passt, sagen wir Ihnen offen im Erstgespräch.

So funktioniert Mediation Schritt für Schritt

Ein strukturiertes Vorgehen sorgt für Transparenz und Verlässlichkeit. Unsere Mediation führt Sie in klaren Schritten von der Klärung des Anliegens bis zur rechtlich belastbaren Vereinbarung.

1

Erstkontakt und Auftragsklärung

Zu Beginn werden das Anliegen, die beteiligten Parteien und die Zielsetzung geklärt. Ebenso wird festgelegt, ob Mediation für den konkreten Konflikt geeignet ist.

2

Auswahl des Mediators

Es kommt auf Neutralität und fachliche Kompetenz an. Der Mediator steuert den Prozess, trifft aber keine inhaltlichen Entscheidungen.

3

Struktur des Mediationsverfahrens

Die Parteien schildern ihre Sichtweisen, Interessen und Erwartungen. Auf dieser Basis werden Lösungsoptionen entwickelt, diskutiert und bewertet.

4

Abschluss und Vereinbarung

Kommt eine Einigung zustande, wird diese schriftlich festgehalten und kann bei Bedarf rechtlich geprüft oder notariell abgesichert werden.

Mediation bei Trennung und Scheidung

Der häufigste Fall in unserer Kanzlei. Zwei Menschen trennen sich, sind aber weiter Eltern, weiter Miteigentümer einer Wohnung, weiter über den Unterhalt miteinander verbunden. Jeder Schriftsatz, der ins Haus flattert, macht das Verhältnis ein Stück schwieriger, und die Kinder bekommen davon mehr mit, als beide glauben.

In der Mediation klären Sie die Punkte, die ohnehin geklärt werden müssen: wo die Kinder leben, wie der Umgang aussieht, was mit der Wohnung passiert, wie der Unterhalt gerechnet wird, wie das gemeinsame Vermögen auseinandergeht. Das Ergebnis halten wir so fest, dass es rechtlich trägt.

Wenn Kinder betroffen sind, gehen wir darauf gesondert ein. Dazu finden Sie mehr auf unserer Seite zur Mediation bei Trennung mit Kind. Geht es um die Scheidung selbst, lesen Sie weiter beim Scheidungsanwalt in Konstanz.

Mediation im Erbfall und in der Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaften sind die Konfliktform, für die Mediation gemacht ist. Mehrere Miterben, ein gemeinsamer Nachlass, und jede Entscheidung braucht alle. Ein einziger Miterbe, der nicht mitzieht, kann die Auseinandersetzung über Jahre blockieren, während das Haus leer steht und die Kosten weiterlaufen.

Dahinter steht selten nur Geld. Es geht um die Pflege der Eltern, um ein Versprechen, das jemand gegeben hat, um das Gefühl, übergangen worden zu sein. Ein Gericht kann darüber nicht entscheiden, es kann nur die Teilung anordnen. Eine Mediation kann es auf den Tisch bringen.

Typische Themen: Aufteilung und Bewertung von Immobilien, Ausgleich für Pflegeleistungen, Umgang mit lebzeitigen Zuwendungen, Streit über die Auslegung eines Testaments, Rolle und Abrechnung eines Testamentsvollstreckers.

Zur rechtlichen Seite finden Sie mehr auf unserer Seite zum Erbrecht in Konstanz.

Wirtschaftsmediation: Konflikte zwischen Gesellschaftern und Geschäftspartnern

Wenn zwei Gesellschafter sich zerstreiten, steht schnell das Unternehmen still. Beschlüsse kommen nicht zustande, Entscheidungen werden vertagt, und die Belegschaft merkt es lange vor der ersten Anwaltspost.

Ein Gesellschafterstreit vor Gericht ist teuer, dauert und ist im Zweifel öffentlich. Vor allem beendet er die Zusammenarbeit meistens endgültig, auch wenn beide sie eigentlich fortsetzen wollten.

In der Wirtschaftsmediation geht es darum, die Handlungsfähigkeit wiederherzustellen: Zuständigkeiten neu ordnen, Gewinnverteilung klären, eine Ausstiegsregelung finden, die niemanden ruiniert, oder die Zusammenarbeit auf eine neue Grundlage stellen. Auch der Streit zwischen Geschäftspartnern ohne gemeinsame Gesellschaft gehört hierher, etwa bei einer gescheiterten Kooperation oder einem strittigen Projektabschluss.

Was in der Mediation besprochen wird, bleibt vertraulich. Für viele Unternehmen ist genau das der ausschlaggebende Punkt.

Damit die Einigung hält: Form und Verbindlichkeit

Eine Einigung in der Mediation ist zunächst ein Ergebnis auf Papier. Ob sie später hält, hängt davon ab, ob sie in der richtigen Form festgehalten wird. Manche Vereinbarungen sind ohne Notar oder Gericht unwirksam.

  • Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, die vor Rechtskraft der Scheidung geschlossen werden, müssen notariell beurkundet oder vor Gericht protokolliert werden.
  • Dasselbe gilt vor Rechtskraft der Scheidung für Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt und über den Zugewinnausgleich.
  • Grundstücke und GmbH-Anteile lassen sich nur mit notarieller Beurkundung übertragen.
  • Soll eine Zahlung notfalls vollstreckt werden können, braucht es einen vollstreckbaren Titel, etwa eine notarielle Urkunde mit Unterwerfungserklärung oder einen für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleich.

Wir empfehlen, das Ergebnis vor der Unterschrift von einer eigenen Anwältin oder einem eigenen Anwalt prüfen zu lassen. Der Mediator kann diese Beratung nicht übernehmen, weil er beiden Seiten gleichermaßen verpflichtet ist.

Das Familiengericht kann in Scheidungssachen anordnen, dass die Ehegatten an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation teilnehmen. Eine Pflicht zur Mediation selbst gibt es nicht.

Wer führt die Mediation durch?

Die Mediation führen Mykola Neumann und Thurid Neumann. Beide sind Rechtsanwälte und ausgebildete Mediatoren, Mykola Neumann ist Fachanwalt für Familienrecht und für Erbrecht, Thurid Neumann Fachanwältin für Familienrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht und systemischer Coach.

Wer die Mediation führt, ist in dieser Sache neutral und vertritt keine der beiden Seiten, auch nicht später vor Gericht. Das juristische Wissen hilft trotzdem: Wir erkennen, wann eine Vereinbarung rechtlich nicht trägt, und sprechen es an, bevor sie unterschrieben wird. Mehr über uns lesen Sie auf der Seite Über uns.

Kosten und zeitlicher Rahmen

Die Kosten richten sich nach Umfang, Dauer und Komplexität des Konflikts. Mediation ist häufig deutlich wirtschaftlicher als ein gerichtliches Verfahren.

Die Dauer hängt vom Konflikt und der Kooperationsbereitschaft der Beteiligten ab. Manche Mediationen lassen sich in wenigen Sitzungen abschließen, andere brauchen länger.

Wir vereinbaren die Kosten vor Beginn, in der Regel als Stundensatz oder als Pauschale je Sitzung, und halten fest, wie sie unter den Beteiligten aufgeteilt werden. Üblich ist eine Teilung zu gleichen Teilen. Damit wissen Sie vor der ersten Sitzung, worauf Sie sich einlassen, anders als bei einem Verfahren, dessen Dauer niemand vorhersagen kann. Was eine Mediation in Ihrem Fall kostet, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.

Mediation in Konstanz

Persönlich vor Ort und online möglich

Unsere Kanzlei sitzt in Konstanz. Die Mediation findet persönlich in Konstanz oder bei Bedarf digital statt. Die Inhalte der Mediation bleiben vertraulich.

Geht es um gemeinsame Kinder, finden Sie auf der Seite Mediation bei Trennung mit Kind den passenden Einstieg. Den Überblick über unsere familienrechtliche Beratung gibt die Seite Familienrecht in Konstanz.

Ergänzend zur Mediation bieten wir Coaching für belastende Lebensphasen an.

Über die Grenze: Deutschland und Schweiz. Konstanz und Kreuzlingen liegen wenige Minuten auseinander, und viele Konflikte machen an der Grenze nicht halt. Paare mit Wohnsitz auf beiden Seiten, Grenzgänger mit Schweizer Lohn, Erbengemeinschaften mit Vermögen in beiden Ländern. Sobald zwei Rechtsordnungen im Spiel sind, wird ein Gerichtsverfahren oft langsam und teuer, noch bevor es um die Sache geht. In der Mediation klären wir vorab, welches Recht anwendbar ist und in welcher Form die Vereinbarung festgehalten werden muss, damit sie in beiden Ländern hält. Mehr zur Grenzregion lesen Sie auf der Seite Scheidungsanwalt Kreuzlingen.

Häufige Fragen zur Mediation

Ja. Alle Beteiligten nehmen freiwillig teil und können das Verfahren jederzeit beenden.

Die Einigung wird schriftlich festgehalten. Ob sie verbindlich ist, hängt vom Inhalt ab. Vereinbarungen über Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt oder Zugewinn vor Rechtskraft der Scheidung müssen notariell beurkundet oder vor Gericht protokolliert werden. Soll eine Zahlung vollstreckbar sein, braucht es einen Titel, etwa eine notarielle Urkunde.

Kommt keine Einigung zustande, stehen weiterhin alle rechtlichen Wege offen.

Die Mediatorin oder der Mediator ist nach dem Mediationsgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Beteiligten selbst können zu Beginn vereinbaren, dass Inhalte der Mediation nicht in ein späteres Gerichtsverfahren eingebracht werden. Das schafft einen geschützten Raum für offene Gespräche.

Die Kosten werden vor Beginn vereinbart, meist als Stundensatz oder Pauschale je Sitzung, und in der Regel zwischen den Beteiligten geteilt. Damit steht der Rahmen fest, bevor die erste Sitzung beginnt. Was es in Ihrem Fall kostet, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.

In vier Schritten: Anfrage und Klärung der Eignung, Sachverhalt und Unterlagen, Schlichtungsgespräch mit beiden Seiten, danach ein begründeter Vorschlag. Nehmen beide an, wird er schriftlich festgehalten. Lehnt eine Seite ab, bleibt der Weg zum Gericht offen.

Es setzt voraus, dass beide Seiten mitmachen, und bringt kein Ergebnis, wenn eine Seite auf Zeit spielt oder ausdrücklich eine gerichtliche Entscheidung will. Der Vorschlag ist außerdem nicht vollstreckbar, solange er nicht verbindlich festgehalten wird. Läuft eine Frist oder droht Verjährung, muss vorab geklärt werden, ob sie durch die Schlichtung gewahrt bleibt.

Das hängt davon ab, was Sie brauchen. Ein Anwalt vertritt Ihre Seite, ein Mediator vermittelt zwischen beiden und berät keine von beiden. Wer gemeinsam Eltern bleibt und eine Lösung sucht, die beide tragen, fährt mit der Mediation meist besser. Wo es um Durchsetzung geht, brauchen Sie anwaltliche Vertretung. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen offen, was in Ihrer Lage passt.

Sie führt durch das Gespräch, sorgt für Struktur und dafür, dass beide Seiten zu Wort kommen. Sie bewertet nicht, sie entscheidet nicht und sie schlägt keine Lösung vor. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen hinter den Positionen sichtbar zu machen und das Ergebnis am Ende so festzuhalten, dass es trägt.

Nein. Das Familiengericht kann aber anordnen, dass die Ehegatten an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation teilnehmen. Ob Sie danach eine Mediation beginnen, entscheiden Sie selbst.

Nicht zwingend, aber es ist sinnvoll. Der Mediator ist beiden Seiten verpflichtet und berät keine von ihnen. Wir empfehlen, die Abschlussvereinbarung vor der Unterschrift von einer eigenen Anwältin oder einem eigenen Anwalt prüfen zu lassen.

Termin vereinbaren und Erstgespräch

Wenn Sie sich für eine Mediation in Konstanz interessieren, können Sie ein unverbindliches Erstgespräch bei Neumann & Neumann Rechtsanwälte vereinbaren. Wir klären dabei, ob Mediation für Ihren Fall geeignet ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Wie die Sitzungen ablaufen und wie Sie sich vorbereiten, lesen Sie im Beitrag Ablauf einer Mediation.

Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, außergerichtlich und vor Gericht, und suchen auch hier nach einer einvernehmlichen Lösung.

Mediation

Bei der Mediation geht es nicht um Positionen, sondern um Interessen, die hinter den Positionen stecken. Werden diese hinterfragt, ist es leichter, interessengerechte Lösungen zu finden, die einen Weg zum Gericht überflüssig machen.

Coaching

Coaching unterstützt Sie dabei, in herausfordernden Lebensphasen eigene Ressourcen zu aktivieren, neue Wege zu finden und Ihre persönliche sowie berufliche Entwicklung selbstbestimmt voranzubringen.

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