Rechtsanwälte Konstanz Familienrecht

Rechtsanwälte für Familienrecht in Konstanz am Bodensee

Neumann & Neumann Rechtsanwälte

Familiäre Konflikte gehören zu den sensibelsten rechtlichen Situationen. Ob Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht: Entscheidungen haben langfristige persönliche und wirtschaftliche Folgen. Als Rechtsanwälte für Familienrecht in Konstanz berät und vertritt die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte Mandantinnen und Mandanten mit fachlicher Klarheit, Erfahrung und einem strukturierten Vorgehen.

Unser Anspruch ist eine rechtlich saubere Lösung, die realistisch durchsetzbar ist und Ihre Interessen zuverlässig absichert. Dabei setzen wir auf transparente Beratung, nachvollziehbare Strategien und direkte Kommunikation.

💡 Das Wichtigste in Kürze

Im Familienrecht geht es um rechtssichere Lösungen in emotional belastenden Lebenssituationen.

Durch Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen können viele Konflikte frühzeitig verhindert werden. Kommt es dennoch zum Streit, vertreten wir Ihre Interessen konsequent – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht.

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten:

  • Trennung
  • Ehescheidung
  • Unterhalt (Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt)
  • Zugewinnausgleich
  • Sorgerecht
  • Umgangrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Hausrat
  • Vermögensauseinandersetzung

 

Auf Wunsch unterstützen wir Sie zudem bei einvernehmlichen Lösungen, etwa im Rahmen einer Mediation.

Ihre Kanzlei für Familienrecht in Konstanz

Neumann & Neumann Rechtsanwälte sind in Konstanz ansässig und mit den regionalen gerichtlichen Abläufen vertraut. Die Nähe zu Mandanten, Behörden und Gerichten ermöglicht kurze Wege und effiziente Bearbeitung.

Wir vertreten sowohl außergerichtlich als auch vor dem Familiengericht in Konstanz. Ziel ist stets, Konflikte sachlich zu lösen und unnötige Eskalationen zu vermeiden, ohne berechtigte Ansprüche aus dem Blick zu verlieren.

Wer wir sind

Die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte ist auf familienrechtliche Mandate spezialisiert und betreut Privatpersonen in allen Phasen familiärer Auseinandersetzungen. Juristische Präzision und nüchterne Risikoabwägung stehen dabei im Vordergrund.

Erfahrung, Spezialisierung und persönliche Beratung

Langjährige Erfahrung im Familienrecht ermöglicht eine fundierte Einschätzung von Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen. Jede Angelegenheit wird individuell analysiert, statt mit pauschalen Lösungen bearbeitet zu werden.

Mandanten profitieren von klarer Kommunikation, verlässlicher Erreichbarkeit und einer strukturierten Vorgehensweise. Entscheidungen werden verständlich erklärt, damit Sie jederzeit belastbare Grundlagen für Ihre nächsten Schritte haben.

Unsere Schwerpunkte im Familienrecht

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragestellungen. Neumann & Neumann Rechtsanwälte beraten und vertreten insbesondere in folgenden Bereichen.

Scheidung und Trennung

Wir begleiten Sie von der rechtlichen Trennung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens. Dazu gehören die Vorbereitung der Scheidung, die Klärung von Folgesachen und die Verfahrensführung vor dem zuständigen Gericht.

Unterhalt und Sorgerecht

Fragen zum Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht erfordern präzise rechtliche Prüfung und konsequente Durchsetzung. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung

Bei der Vermögensauseinandersetzung kommt es auf saubere Berechnung und belastbare Argumentation an. Wir analysieren Vermögenswerte, prüfen Ausgleichsansprüche und sichern Ihre wirtschaftliche Position.

Eheverträge und Trennungsvereinbarungen

Durch klare vertragliche Regelungen lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden oder begrenzen. Wir entwerfen und prüfen Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Voraussetzungen für eine Ehescheidung

Grundsätzlich kann ein Ehescheidungsantrag erst nach Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht eingereicht werden. Wichtig ist es daher, genau festzulegen, wann die Trennung erfolgt ist und dies zu dokumentieren (z.B. durch ein Anschreiben an den Ehepartner), um später vor Gericht einen Streit um den Trennungszeitpunkt zu vermeiden.

Zugewinn

Haben die Eheleute keine Ehevertrag geschlossen, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass jeder Ehegatte Eigentümer der Dinge bleibt, die ihm gehören, dass aber ein Zugewinn, den ein Ehegatte in der Ehe erworben hat, ab Rechtskraft der Ehescheidung auszugleichen ist.

Ob ein Ehegatte einen Zugewinn erzielt hat, stellt man durch Ermittlung des Anfangsvermögens (Tag der Eheschließung) und durch Ermittlung des Endvermögens (Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrags) fest. Dabei ist zu beachten, dass das Anfangsvermögen noch mit dem Lebenshaltungsindex indexiert wird und dass Schenkungen und Erbschaften sowohl in das Anfangs- als auch in das Endvermögen einzustellen sind.

Die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen ist dann der Zugewinn. Der Ehegatte, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, hat dann die Hälfte der Differenz zwischen dem jeweiligen Zugewinn auszugleichen. Einigen sich die Eheleute nicht, muss ein Antrag auf Ausgleich des Zugewinns bei Gericht gestellt werden. Wir verfügen hierfür über spezielle Berechnungsprogramme, mit denen auch die Familiengerichte rechnen.

Versorgungsausgleich

Mit der Ehescheidung wird von Amts wegen auch der sog. Versorgungsausgleich durchgeführt, wenn die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat. Dabei rechnet man die Zeit ab Eheschließung bis zur Zustellung des Ehescheidungsantrags. War die Ehe kürzer, wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt.

Beim Versorgungsausgleich geht es um den Ausgleich der Rentenanwartschaften, die jeder Ehegatte während der Ehe erworben hat, sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung, als auch bei privaten Rentenversicherungsträgern. Die Eheleute haben auch die Möglichkeit, eine Vereinbarung über die Rentenanwartschaften zu schließen. Besonderheiten gelten dabei für Deutsche, die in der Schweiz arbeiten.

Kindesunterhalt

Derjenige Elternteil, der sich um die Versorgung und die Betreuung der minderjährigen Kinder kümmert und somit den sog. Betreuungsunterhalt leistet, bekommt vom anderen Ehegatten für die Kinder den sog. Barunterhalt.

Dieser richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Die Zahlbeträge sind dann der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Das Kindergeld wird hälftig zwischen den Eltern verrechnet. Für volljährige Kinder haften die Eltern anteilig entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. In der Praxis besteht die Hauptschwierigkeit darin, das richtige Einkommen zu ermitteln.

 

Sorgerecht

Auch mit der Trennung und Scheidung bleibt es grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht. Das ganze Sorgerecht oder nur ein Teil davon (z.B. Gesundheitsfürsorge) kann nur auf Antrag vom Gericht auf einen Ehegatten übertragen werden.

Wesentliche Voraussetzungen für das Bestehenbleiben des gemeinsamen Sorgerechts ist, dass die Eltern miteinander kommunizieren können. Für die Übertragung des alleinigen Sorgereichts reicht es aber nicht aus, dass ein Elternteil die Kommunikation grundlos verweigert.

Da die alltäglichen Dinge ohnehin von jedem Elternteil alleine entschieden werden können und nur die wichtigen Angelegenheiten, die auf die weitere Entwicklung des Kindes Einfluss haben können, wie z.B. die Auswahl des Kindergartens, Auswahl der Schule, Auswahl der Lehre, religiöse Erziehung, Operation, von beiden Elternteilen gemeinsam entschieden werden müssen, ist der Streit um das Sorgerecht in der Praxis oft nicht nötig.

Ein wichtiger Teil des Sorgerechts ist jedoch das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. das Recht zu bestimmen, wo das Kind in Zukunft leben soll (Bei welchem Elternteil? Darf dieser einfach so wegziehen?). Besteht hierüber keine Einigkeit, kann nur das Gericht auf Antrag entscheiden, wer das Aufenthaltbestimmungsrecht haben soll.

Da Sorgerechtsverfahren oft sehr zeitintensiv sind, bearbeiten wir diese lediglich auf Basis einer Gebührenhonorarvereinbarung, da bei den gesetzlichen Gebühren nicht mit der Intensität gearbeitet werden kann, die erforderlich ist.

 

Umgangsrecht

Derjenige Elternteil, bei dem die Kinder leben, hat ein Umgangsrecht aber auch die Pflicht, Umgang mit seinen Kindern zu haben. Die Jugendämter sind hier oft bei Problemen behilflich und es empfiehlt sich, hier eine Lösung ohne Inanspruchnahme des Gerichts zu suchen. Die Erfahrung zeigt leider, dass es oft nicht bei einem Gerichtsverfahren bleibt, wenn man erst einmal das Gericht zur Regelung des Umgangs angerufen hat und die Leittragenden sind dabei die Kinder. Ist jedoch eine Einigung nicht möglich, ist es daher ratsam, zunächst eine Mediation zu versuchen, bevor man schließlich einen Antrag auf Regelgung des Umgangs bei Gericht stellt. Da Umgangsverfahren oft sehr zeitintensiv sind, bearbeiten wir diese grundsätzlich auf Basis einer Honorarvereinbarung. Nur auf dieser Basis kann die Angelegenheit mit der erforderlichen Intensität bearbeitet werden, da die gesetzlichen Gebühren hier nicht kostendeckend sind.

Nachehelicher Unterhalt

Ab Rechtkraft der Ehescheidung gilt der Grundsatz, dass jeder Ehegatte selbst für seinen Unterhalt zu sorgen hat.
Ein Unterhaltsanspruch besteht nur noch in folgenden Fällen:

 

  1. Betreuungsunterhalt wegen Betreuung eines minderjährigen Kindes
  2. Unterhalt wegen Alters
  3. Unterhalt wegen Krankheit und Gebrechens
  4. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt
  5. Ausbildungsunterhalt
  6. Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Der Unterhaltsanspruch kann zeitlich und der Höhe nach begrenzt werden. Unterhalt ist zudem nur geschuldet, wenn der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist, d.h. ihm muss sein sog. Selbstbehalt bleiben, dessen aktueller Betrag der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen ist.

 

Trennungsunterhalt

Ab dem Trennungszeitpunkt kann ein Ehegatte von dem anderen Ehegatten grundsätzlich sog. Trennungsunterhalt verlangen, sofern er weniger verdient.

Im Trennungsjahr sollen dabei die bestehenden Verhältnisse grundsätzlich beibehalten werden, d.h. von einem Ehepartner, der bisher nicht erwerbstätig war, kann im Trennungsjahr grundsätzlich keine Erwerbstätigkeit verlangt werden. Nach dem Ablauf des Trennungsjahres gleichen sich die Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt den Voraussetzungen für den nachehelichen Unterhalt (das ist der Unterhalt, der ab Rechtskraft der Ehescheidung geschuldet ist) immer mehr an, d.h. grundsätzlich muss jeder Ehegatte in dem Umfang einer Erwerbstätigkeit nachgehen, in dem ihm dies zugemutet werden kann.

 

Vermögensauseinandersetzung

Die Vermögensauseinandersetzung ist nicht zu verwechseln mit dem Zugewinnausgleich.

Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es lediglich um die Auseinandersetzung von gemeinsamem Vermögen wie z.B. einer gemeinsamen Immobilie oder von gemeinsamen Sparguthaben. In der Praxis wird die Vermögensauseinandersetzung jedoch oft mit dem Zugewinnausgleich zusammen geregelt, da durch die Auseinandersetzung von gemeinsamem Vermögen oft erst Geld zur Auszahlung eines eventuellen Zugewinns frei wird. Hier empfehlen sich in der Praxis außergerichtliche Vereinbarungen, weil diese günstiger sind als langjährige Gerichtsverfahren und so die Angelegenheit auch schneller und somit nervenschonender abgewickelt werden kann.

Hausrat

Was geschieht bei einer Scheidung mit dem Hausrat?

Hausrat sind sämtliche Haushaltsgegenstände, die für das gemeinsame Zusammenleben in der Familie bestimmt sind und nicht nur dem Interesse eines Ehegatten dienen.

Beispiel: Haushaltsgegenstände sind danach z.B. das Ehebett, die Couch, der Fernseher, der Teppich im Flur, der Esstisch etc. Dabei kommt es nicht auf den Wert der einzelnen Gegenstände an, so dass auch ein wertvolles Gemälde grundsätzlich ein Haushaltsgegenstand sein kann, sofern es die Wohnung schmückte und nicht nur als Kapitalanlage diente.

Kein Haushaltsgegenstand ist z.B. der Laptop, mit dem nur ein Ehegatte arbeitet oder das Klavier, auf dem nur ein Ehegatte spielt. Auch hier empfiehlt sich eine außergerichtliche Einigung, da andernfalls ein Richter oder eine Richterin darüber entscheiden wird, wer welche Haushaltsgegenstände bekommt.

 

Mediation und außergerichtliche Lösungen

Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht ausgetragen werden. In geeigneten Fällen unterstützen wir strukturierte Verhandlungen und außergerichtliche Einigungen. Ziel ist eine rechtssichere Lösung, die für beide Seiten tragfähig ist und Folgestreitigkeiten vermeidet.

Dabei behalten wir stets die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick und sorgen für eine saubere Dokumentation der Ergebnisse.

So arbeiten wir

Klare Abläufe schaffen Transparenz und Planungssicherheit.

Ablauf der Beratung und Vertretung

Nach einem Erstgespräch analysieren wir die Sachlage, definieren Ziele und bewerten Risiken. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine konkrete Strategie und setzen diese konsequent um. Sie erhalten regelmäßige Rückmeldungen zum Stand Ihres Mandats.

Transparenz bei Kosten und Kommunikation

Kosten, Gebührenstruktur und mögliche Risiken werden frühzeitig erläutert. Offene Kommunikation ist ein fester Bestandteil unserer Mandatsführung.

Unser Fokus als Fachanwälte für Erbrecht liegt auf der Durchsetzung Ihrer Ansprüche:

  • Prüfung der Wirksamkeit von Testamenten und Erbverträgen
  • Berechnung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Prüfung und gegebenenfalls Anfechtung der Enterbung
  • Prüfung von Schenkungen des Erblassers vor dessen Tod und mögliche Rückforderungsansprüche


Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, Ihre eigene Nachlassgestaltung klar und verlässlich zu regeln, damit spätere Streitigkeiten vermieden werden. Bei Konflikten bieten wir zudem Mediation an, um außergerichtliche Lösungen zu finden.

Kanzlei in Konstanz am Bodensee

Die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte befindet sich in Konstanz und ist für Mandanten aus der gesamten Bodenseeregion gut erreichbar.

Anfahrt und Erreichbarkeit

Informationen zur Anfahrt und zu Parkmöglichkeiten stellen wir Ihnen auf Anfrage oder über unsere Website zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Termine erfolgen nach Vereinbarung. In dringenden Angelegenheiten bemühen wir uns um zeitnahe Termine.

Erstberatung

Worum geht es im Erstberatungsgespräch? Das Erstberatungsgespräche dient der Klärung der ersten Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Trennung und eventuell späteren Ehescheidung stellen.

Termin vereinbaren

Sie erreichen uns telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

FAQs

Ein Anwalt für Familienrecht ist immer dann sinnvoll, wenn rechtliche oder wirtschaftliche Fragen innerhalb der Familie zu Konflikten führen – insbesondere bei Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat, Sorgerecht oder Umgangsrecht.

Frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, emotionale Belastungen zu reduzieren, finanzielle Risiken zu vermeiden und rechtssichere Vereinbarungen zu gestalten.

Ein Fachanwalt für Familienrecht begleitet Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen familiärer Auseinandersetzungen – von der Trennung bis zur gerichtlichen Scheidung.

Dazu gehören: Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat, Sorgerecht oder Umgangsrecht.
Neumann & Neumann Rechtsanwälte entwickeln für jeden Fall eine individuelle Strategie und vertreten Ihre Interessen mit juristischer Präzision – außergerichtlich oder vor dem Familiengericht Konstanz.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des Falls sowie dem sogenannten Gegenstandswert. Bereits im Erstgespräch erhalten Sie bei Neumann & Neumann eine transparente Einschätzung zu möglichen Kosten, Risiken und Alternativen. Viele Konflikte lassen sich zudem durch einvernehmliche Lösungen oder Mediation kostenschonend klären.

Das Scheidungsverfahren beginnt mit der rechtlichen Trennung. Im Trennungsjahr können gemeinsame Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung geregelt werden. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann eine Scheidung beim Familiengericht Konstanz beantragt werden.
Neumann & Neumann begleiten Sie während des gesamten Prozesses – von der Vorbereitung über die Antragstellung bis zur gerichtlichen Entscheidung.

Eine Trennung beendet die häusliche Gemeinschaft, aber nicht die Ehe. Erst durch die Scheidung wird die Ehe rechtlich aufgelöst. Während der Trennungszeit sollten Themen wie Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat, Sorgerecht oder Umgangsrecht. bereits rechtssicher geregelt werden. Hier unterstützt die Kanzlei Neumann & Neumann mit klaren, nachvollziehbaren Vereinbarungen.

Beim Zugewinnausgleich wird geprüft, wie sich das Vermögen beider Ehepartner während der Ehe entwickelt hat. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss den anderen finanziell ausgleichen. Eine präzise Berechnung und Dokumentation sind entscheidend, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden – ein Schwerpunkt der Kanzlei Neumann & Neumann.

Eine Mediation eignet sich, wenn beide Parteien an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Ziel ist es, Konflikte außergerichtlich zu klären und langwierige Verfahren zu vermeiden. Neumann & Neumann unterstützen Sie strukturiert bei Mediation und außergerichtlichen Vergleichen – immer mit Blick auf rechtliche Sicherheit und emotionale Entlastung.

Ja, insbesondere durch die geografische Lage am Bodensee und die Nähe zur Schweiz kommen internationale Familienkonstellationen häufig vor. Die Kanzlei Neumann & Neumann verfügt über Erfahrung im Umgang mit grenzüberschreitenden Fällen, z. B. bei internationalem Sorgerecht oder Unterhalt.

Durch klare vertragliche Regelungen wie Eheverträge, Partnerschaftsverträge oder Trennungsfolgenvereinbarungen lassen sich spätere Konflikte rechtssicher vermeiden. Neumann & Neumann gestalten und prüfen solche Verträge individuell, damit Ihre Interessen langfristig abgesichert sind.

Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und versuchen auch hier, zu einer einvernehmlichen Lösung zu verhelfen.

Mediation

Bei der Mediation geht es nicht um Positionen, sondern um Interessen, die hinter den Positionen stecken. Werden diese hinterfragt, ist es leichter, interessengerechte Lösungen zu finden, die einen Weg zum Gericht überflüssig machen.

Coaching

Coaching unterstützt Sie dabei, in herausfordernden Lebensphasen eigene Ressourcen zu aktivieren, neue Wege zu finden und Ihre persönliche sowie berufliche Entwicklung selbstbestimmt voranzubringen.

Sie haben ein Anliegen im Familien- oder Erbrecht?

Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht!