Rechtsanwälte für Familienrecht in der Grenzregion Konstanz–Kreuzlingen 🇨🇭🇩🇪

Scheidungsanwalt Kreuzlingen

Rechtsanwälte für Familienrecht in der Grenzregion Konstanz–Kreuzlingen

Neumann & Neumann Rechtsanwälte

Kreuzlingen liegt keine zehn Minuten von Konstanz entfernt und doch entstehen in der Grenzregion familienrechtliche Fragestellungen, die weit über den Alltag einer gewöhnlichen Scheidung hinausgehen. Als erfahrener Scheidungsanwalt für Mandantinnen und Mandanten aus Kreuzlingen und dem Kanton Thurgau berät und vertritt die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte mit juristischer Präzision, strukturiertem Vorgehen und echter Kenntnis der Grenzregion. Unsere Kanzlei in Konstanz ist von Kreuzlingen aus in wenigen Minuten erreichbar.

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • Familienrechtliche Konflikte in der Grenzregion erfordern oft grenzüberschreitende Rechtskenntnisse – besonders bei Grenzgängern.
  • Wir beraten und vertreten Mandanten aus Kreuzlingen und dem Kanton Thurgau in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.
  • Neben gerichtlicher Vertretung bieten wir auch einvernehmliche Lösungen und Mediation an.
  • Termine erfolgen nach Vereinbarung – auch kurzfristig in dringenden Angelegenheiten.

Anwalt Familienrecht Kreuzlingen

Ihre Kanzlei für Familienrecht in Kreuzlingen

Familiäre Konflikte gehören zu den belastendsten Lebenssituationen – rechtlich und menschlich. Als Anwalt für Familienrecht in der Region Kreuzlingen ist die Kanzlei Neumann & Neumann mit den grenzüberschreitenden Besonderheiten der Region vertraut: Ob deutsche Staatsangehörige in der Schweiz arbeiten, Schweizer Ehepaare mit Wohnsitz in Deutschland oder Grenzgänger, die Ansprüche in beiden Ländern haben – wir kennen diese Konstellationen und beraten Sie mit der notwendigen Klarheit.

Unser Anspruch ist eine rechtlich saubere Lösung, die realistisch durchsetzbar ist und Ihre Interessen zuverlässig absichert. Dabei setzen wir auf transparente Beratung, nachvollziehbare Strategien und direkte Kommunikation.

 

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten:

  • Trennung und Ehescheidung
  • Unterhalt (Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt)
  • Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Hausrat
  • Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • 🇨🇭 Grenzüberschreitende Familienkonstellationen (CH/DE)


Auf Wunsch unterstützen wir Sie zudem bei einvernehmlichen Lösungen, etwa im Rahmen einer Mediation.

Unsere Schwerpunkte im Familienrecht für Mandanten aus Kreuzlingen

Scheidung und Trennung

Wir begleiten Mandantinnen und Mandanten aus Kreuzlingen von der rechtlichen Trennung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens. Das umfasst die Vorbereitung der Scheidung, die Klärung aller Folgesachen und die Verfahrensführung vor dem zuständigen Gericht.

Ein Scheidungsantrag kann grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Der Trennungszeitpunkt sollte daher frühzeitig dokumentiert werden, etwa durch ein schriftliches Anschreiben an den Ehepartner, um späteren Streit vor Gericht zu vermeiden.

🇨🇭 Bei Ehen mit Bezug zur Schweiz stellt sich zudem die Frage der internationalen Zuständigkeit: Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig – ein deutsches Familiengericht oder ein Schweizer Gericht? Die Antwort hängt von Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und weiteren Faktoren ab. Die Brüssel IIb-Verordnung sowie das Luganer Übereinkommen regeln diese Fragen für grenzüberschreitende Fälle. Wir klären die Zuständigkeit und den anwendbaren Rechtsrahmen bereits im Erstgespräch.

Unsere Schwerpunkte im Familienrecht

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragestellungen. Neumann & Neumann Rechtsanwälte beraten und vertreten insbesondere in folgenden Bereichen.

Scheidung und Trennung

Wir begleiten Sie von der rechtlichen Trennung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens. Dazu gehören die Vorbereitung der Scheidung, die Klärung von Folgesachen und die Verfahrensführung vor dem zuständigen Gericht.

Unterhalt und Sorgerecht

Fragen zum Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht erfordern präzise rechtliche Prüfung und konsequente Durchsetzung. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung

Bei der Vermögensauseinandersetzung kommt es auf saubere Berechnung und belastbare Argumentation an. Wir analysieren Vermögenswerte, prüfen Ausgleichsansprüche und sichern Ihre wirtschaftliche Position.

Eheverträge und Trennungsvereinbarungen

Durch klare vertragliche Regelungen lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden oder begrenzen. Wir entwerfen und prüfen Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Unterhalt

Unterhaltsansprüche gehören zu den häufigsten Streitpunkten bei Trennung und Scheidung und zu den rechtlich komplexesten. Dabei ist zu unterscheiden: Während der Trennungsphase besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt, nach der Scheidung auf nachehelichen Ehegattenunterhalt. Beide Ansprüche setzen unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen voraus und sind in ihrer Höhe und Dauer nicht identisch.

Beim Kindesunterhalt schuldet der nicht betreuende Elternteil dem Kind gegenüber Barunterhalt. Die Höhe richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten und wird anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Dabei spielen Faktoren wie Selbstbehalt, weiterer Unterhaltsverpflichtungen und Einstufung nach Altersgruppe eine wesentliche Rolle.

Wir ermitteln Unterhaltsansprüche präzise, sichern diese außergerichtlich oder gerichtlich durch und vertreten Ihre Interessen sowohl als Unterhaltsberechtigter als auch als Unterhaltsverpflichteter.

🇨🇭Bei Grenzgängern oder Mandanten mit Schweizer Einkommen ist die Einkommensermittlung besonders komplex: Wechselkursschwankungen, Schweizer Lohnnebenleistungen, Spesenpauschalen und steuerliche Besonderheiten des Schweizer Einkommenssystems müssen korrekt berücksichtigt werden. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung, um das anrechenbare Einkommen auch in grenzüberschreitenden Konstellationen präzise und gerichtsfest zu ermitteln.

Sorgerecht

Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen, vorausgesetzt, beide Elternteile sind in der Lage, wesentliche Entscheidungen zum Wohl des Kindes gemeinsam zu treffen. Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Kind die Zeit gleichmäßig auf beide Elternteile verteilt. Die entscheidende Frage ist in der Praxis häufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht: Bei welchem Elternteil lebt das Kind künftig hauptsächlich?

Beim Umgangsrecht hat der nicht betreuende Elternteil grundsätzlich das Recht auf regelmäßigen Kontakt mit dem Kind und das Kind hat umgekehrt ein eigenes Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Streitigkeiten über Umfang und Ausgestaltung des Umgangs können außergerichtlich, im Rahmen einer Mediation oder durch gerichtliche Regelung gelöst werden.

Das Kindeswohl steht in allen Sorge- und Umgangsverfahren im Mittelpunkt. Wir vertreten Ihre Interessen als Elternteil klar und konsequent, ohne dabei aus dem Blick zu verlieren, dass einvernehmliche Lösungen langfristig für alle Beteiligten, besonders für die Kinder, die bessere Wahl sind.

🇨🇭 Bei grenzüberschreitenden Trennungen mit Bezug zur Schweiz stellt sich häufig die Frage, ob ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland umziehen darf – etwa zurück in die Schweiz oder nach Deutschland. Ein solcher Umzug ohne Zustimmung des anderen Elternteils oder ohne gerichtliche Genehmigung kann den Tatbestand der internationalen Kindesentführung erfüllen und weitreichende rechtliche Folgen haben. Wir beraten Sie in diesen Situationen frühzeitig und mit der notwendigen Dringlichkeit.

Zugewinn

Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ist der während der Ehe erzielte Zugewinn bei Scheidung auszugleichen. Maßgeblich sind das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung und das Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Das Anfangsvermögen wird dabei indexiert; Schenkungen und Erbschaften fließen in beide Vermögenspositionen ein. Wir verfügen über spezielle Berechnungsprogramme, mit denen auch die Familiengerichte rechnen.

🇨🇭 Verfügt ein Ehepartner über Vermögenswerte in der Schweiz, etwa Immobilien, Bankguthaben oder Beteiligungen, müssen diese korrekt bewertet und in den Zugewinnausgleich einbezogen werden. Wir analysieren grenzüberschreitende Vermögensverhältnisse und sichern Ihre wirtschaftliche Position auf solider Berechnungsgrundlage.

Eheverträge und Trennungsvereinbarungen

Durch klare vertragliche Regelungen lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden oder begrenzen. Wir entwerfen und prüfen Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, auch mit Blick auf grenzüberschreitende Sachverhalte.

Versorgungsausgleich und berufliche Vorsorge (BVG) bei Grenzgängern

Für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und dort Anwartschaften in der beruflichen Vorsorge (BVG/Pensionskasse) erworben haben, gelten bei einer Scheidung besondere Regelungen. Die Übertragung von Schweizer Pensionskassenansprüchen in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung ist rechtlich und rechnerisch komplex. Die Kanzlei Neumann & Neumann verfügt über Erfahrung in dieser spezifischen Schnittstelle deutsch-schweizerischen Rechts und steht Ihnen auch hier beratend zur Seite.

Mediation und außergerichtliche Lösungen für Mandanten aus Kreuzlingen

Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht ausgetragen werden. Eine Mediation eignet sich besonders dann, wenn beide Parteien an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind – sie ist in der Regel kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Die Kanzlei Neumann & Neumann unterstützt Sie strukturiert bei Mediationsverfahren und außergerichtlichen Einigungen, stets mit Blick auf rechtliche Sicherheit und saubere Dokumentation der Ergebnisse.

Kanzlei in Konstanz am Bodensee

Die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte befindet sich in Konstanz und ist für Mandanten aus der gesamten Bodenseeregion gut erreichbar.

Anfahrt und Erreichbarkeit

Informationen zur Anfahrt und zu Parkmöglichkeiten stellen wir Ihnen auf Anfrage oder über unsere Website zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Termine erfolgen nach Vereinbarung. In dringenden Angelegenheiten bemühen wir uns um zeitnahe Termine.

Erstberatung

Worum geht es im Erstberatungsgespräch? Das Erstberatungsgespräche dient der Klärung der ersten Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Trennung und eventuell späteren Ehescheidung stellen.

Termin vereinbaren

Sie erreichen uns telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

FAQs

Für eine Scheidung in Deutschland müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das Ehepaar muss das Trennungsjahr abgeschlossen haben, also mindestens zwölf Monate getrennt gelebt haben – auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem besteht in Deutschland Anwaltspflicht: Mindestens ein Ehegatte muss durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht vertreten werden.

An Unterlagen werden in der Regel die Heiratsurkunde, aktuelle Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder sowie Nachweise über Rentenanwartschaften für den Versorgungsausgleich benötigt. Für den Versorgungsausgleich fordert das Gericht die entsprechenden Auskünfte von den Rentenversicherungsträgern in der Regel automatisch an.

Einigen sich beide Eheleute auf alle wesentlichen Scheidungsfolgen – also Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung –, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. Diese ist in der Regel deutlich schneller und kostengünstiger. Gibt es Streitpunkte, verlängert sich das Verfahren entsprechend.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

Frühzeitig – idealerweise bereits bei Beginn der Trennungsphase. Ein Anwalt für Familienrecht hilft dabei, den Trennungszeitpunkt rechtssicher zu dokumentieren, erste Weichenstellungen zu treffen und finanzielle Risiken zu vermeiden. Je früher eine anwaltliche Beratung erfolgt, desto besser lassen sich spätere Konflikte begrenzen.

Ja. Die Kanzlei Neumann & Neumann in Konstanz vertritt regelmäßig Mandantinnen und Mandanten aus der gesamten Grenzregion, einschließlich Kreuzlingen und dem Kanton Thurgau. Die geografische Nähe und die Kenntnis grenzüberschreitender Besonderheiten machen die Kanzlei zur geeigneten Anlaufstelle für Mandanten aus der Schweizer Grenzregion.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Wohnsitz und Staatsangehörigkeit der Ehepartner. In manchen Fällen kann sowohl deutsches als auch schweizerisches Recht in Betracht kommen. Wir klären die Rechtslage und die internationale Zuständigkeit bereits im Erstgespräch.

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert des Verfahrens und dessen Komplexität. Grenzüberschreitende Sachverhalte können den Aufwand erhöhen. Bereits im Erstgespräch erhalten Sie bei Neumann & Neumann eine transparente Kosteneinschätzung. Viele Konflikte lassen sich durch einvernehmliche Lösungen oder Mediation kostenschonend klären.

Eine Trennung beendet die häusliche Gemeinschaft, löst die Ehe jedoch nicht auf. Erst durch die Scheidung wird die Ehe rechtlich beendet. Das Trennungsjahr ist Voraussetzung für die Scheidung und sollte genutzt werden, um wesentliche Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung rechtssicher zu regeln.

Ja. Eine Mediation eignet sich immer dann, wenn beide Parteien an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Sie ist deutlich kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren und schont alle Beteiligten – gerade bei Themen wie Sorgerecht und Umgangsrecht, bei denen das Kindeswohl im Vordergrund steht.

Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und versuchen auch hier, zu einer einvernehmlichen Lösung zu verhelfen.

Mediation

Bei der Mediation geht es nicht um Positionen, sondern um Interessen, die hinter den Positionen stecken. Werden diese hinterfragt, ist es leichter, interessengerechte Lösungen zu finden, die einen Weg zum Gericht überflüssig machen.

Coaching

Coaching unterstützt Sie dabei, in herausfordernden Lebensphasen eigene Ressourcen zu aktivieren, neue Wege zu finden und Ihre persönliche sowie berufliche Entwicklung selbstbestimmt voranzubringen.

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