Familienrecht für Mandantinnen und Mandanten aus Herbertingen und Umgebung

Familienrecht Herbertingen

Beratung und Vertretung für Herbertingen, Mengen, Ostrach und Bad Saulgau

Neumann & Neumann Rechtsanwälte

Wer in Herbertingen eine Scheidung vorbereitet, Unterhalt durchsetzen oder eine Sorgerechtsfrage klären muss, sucht anwaltliche Vertretung meist in Bad Saulgau, Sigmaringen oder weiter entfernt. Die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte hat ihren Sitz in Konstanz und vertritt Mandantinnen und Mandanten aus Herbertingen und dem gesamten Amtsgerichtsbezirk Bad Saulgau in familienrechtlichen Verfahren.

Der Kanzleisitz spielt für Ihr Verfahren keine Rolle. Rechtsanwälte in Deutschland sind vor allen Amts- und Landgerichten vertretungsbefugt, und familienrechtliche Verfahren laufen zum großen Teil schriftlich. Beratung und Abstimmung finden per Telefon oder Video statt. Persönlich sehen wir uns zum Gerichtstermin oder, wenn Sie es wünschen, in der Kanzlei in Konstanz.

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig für Herbertingen ist das Amtsgericht Bad Saulgau, Schützenstraße 14, das dort auch die Familiensachen führt.
  • Zum selben Bezirk gehören Bad Saulgau, Mengen, Scheer, Ostrach und Hohentengen.
  • Beratung und laufende Abstimmung erfolgen per Telefon oder Video, Unterlagen tauschen wir digital aus.
  • Wir vertreten Sie in Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn und Versorgungsausgleich.
  • Neben der gerichtlichen Vertretung begleiten wir einvernehmliche Lösungen und Mediationsverfahren.

Anwalt für Familienrecht für Mandanten aus Herbertingen

So läuft die Zusammenarbeit ab

Den Anfang macht ein Telefon- oder Videotermin, in dem wir Ihre Situation aufnehmen: seit wann Sie getrennt leben, welche Ansprüche im Raum stehen, ob Kinder betroffen sind und was bereits geregelt ist. Unterlagen senden Sie uns digital, eine Vollmacht unterschreiben Sie und schicken sie zurück. Danach übernehmen wir den Schriftverkehr mit der Gegenseite, mit Behörden und mit dem Gericht.

Zum Gerichtstermin beim Amtsgericht Bad Saulgau erscheinen wir für Sie. Ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich, wie im Scheidungstermin, treffen wir uns dort.

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten

  • Trennung und Ehescheidung
  • Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich und Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens
  • Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Erbrecht, Testamente und Erbauseinandersetzung

Einen Überblick über unser gesamtes Leistungsspektrum finden Sie auf der Seite Familienrecht.

Trennung und Scheidung

Eine Scheidung setzt voraus, dass die Eheleute ein Jahr getrennt gelebt haben. Getrennt leben heißt nicht zwingend getrennt wohnen. Gerade dort, wo ein gemeinsames Haus im Spiel ist, bleibt ein Teil der Trennungszeit häufig unter einem Dach. Möglich ist das, solange Haushalt und Wirtschaften getrennt sind. Halten Sie den Trennungszeitpunkt schriftlich fest, damit er später nicht bestritten wird.

Der Scheidungsantrag wird über einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht, für Herbertingen also beim Amtsgericht Bad Saulgau. Mit der Zustellung des Antrags endet die Ehezeit für den Versorgungsausgleich und es wird das Endvermögen für den Zugewinn festgestellt. Dieser Zeitpunkt ist wirtschaftlich bedeutsamer, als die meisten annehmen.

Sind sich beide Seiten einig, genügt formal ein Anwalt, der den Antrag stellt. Der andere Ehegatte stimmt zu, kann dann aber keine eigenen Anträge stellen, also weder Unterhalt noch Zugewinn im Verfahren geltend machen. Wer nicht sicher ist, was ihm zusteht, sollte das vorher prüfen lassen.

Amtsgericht Bad Saulgau: das zuständige Familiengericht

Für Herbertingen ist nicht das Amtsgericht Sigmaringen zuständig, sondern das Amtsgericht Bad Saulgau in der Schützenstraße 14, 88348 Bad Saulgau. Es ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Das überrascht viele Mandanten, weil Herbertingen zum Landkreis Sigmaringen gehört. Die Gerichtsbezirke folgen den Landkreisgrenzen jedoch nicht.

Zum Amtsgerichtsbezirk Bad Saulgau gehören

  • Herbertingen mit den Teilgemeinden Marbach, Hundersingen und Mieterkingen
  • Bad Saulgau mit allen Teilgemeinden
  • Mengen
  • Scheer mit Heudorf
  • Ostrach
  • Hohentengen

Über Beschwerden und Berufungen in Familiensachen entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart. Für einzelne Sonderbereiche gelten abweichende Zuständigkeiten: Insolvenz sowie Zwangsversteigerung liegen beim Amtsgericht Ravensburg, Grundbuchsachen beim Grundbuchamt Ravensburg, Registersachen beim Amtsgericht Ulm.

Welches Familiengericht örtlich entscheidet, richtet sich im Scheidungsverfahren nicht allein nach dem Wohnort. Maßgeblich ist vor allem, wo gemeinsame minderjährige Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wir prüfen die Zuständigkeit, bevor der Antrag eingereicht wird.

Unterhalt

Unterhalt ist der häufigste Streitpunkt und zugleich der rechnerisch anspruchsvollste. Während der Trennung besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt, nach der Scheidung auf nachehelichen Unterhalt. Die Voraussetzungen unterscheiden sich: Im Trennungsjahr bleibt es weitgehend bei den bisherigen Verhältnissen, nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung.

Beim Kindesunterhalt zahlt der nicht betreuende Elternteil Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Entscheidend ist das bereinigte Nettoeinkommen: Welche Abzüge anerkannt werden, wie Nebeneinkünfte, Sachbezüge oder Einkünfte aus Selbständigkeit und Landwirtschaft zu behandeln sind, macht in der Praxis den Unterschied. Bei schwankenden Einkünften wird über mehrere Jahre gemittelt.

Wir ermitteln Ansprüche, fordern Auskünfte ein und setzen Unterhalt außergerichtlich oder vor Gericht durch, auf Seiten des Berechtigten ebenso wie auf Seiten des Verpflichteten.

Sorgerecht und Umgang

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach Trennung und Scheidung grundsätzlich bestehen. Alltagsentscheidungen trifft der Elternteil, bei dem das Kind gerade lebt. Nur wesentliche Fragen wie Schulwahl, Operationen oder ein Umzug in eine andere Region müssen gemeinsam entschieden werden. Der Streit dreht sich deshalb selten um das Sorgerecht selbst, sondern um das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Beim Umgang hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Recht und zugleich eine Pflicht zum Kontakt. Das Kind hat ein eigenes Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Im ländlichen Raum kommt oft die Wegstrecke hinzu, etwa wenn ein Elternteil nach Ulm, Ravensburg oder weiter wegzieht. Wer Abhol- und Bringzeiten trägt, gehört dann ausdrücklich in die Regelung.

Das Jugendamt unterstützt bei der Suche nach einer Lösung. Nach unserer Erfahrung bleibt es selten bei einem einzigen Verfahren, wenn der Umgang erst einmal gerichtlich geregelt wird. Eine tragfähige Vereinbarung ist fast immer der bessere Weg.

Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

Ohne Ehevertrag leben Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Verglichen wird das Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung mit dem Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Das Anfangsvermögen wird indexiert, Schenkungen und Erbschaften fließen in beide Positionen ein. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, gleicht die Hälfte der Differenz aus. Wir rechnen mit denselben Programmen wie die Familiengerichte.

Im ländlichen Raum ist das selten reine Rechenarbeit. Ein geerbtes Hofgrundstück, ein Betrieb, ein während der Ehe ausgebautes Elternhaus: Solche Werte müssen bewertet und richtig zugeordnet werden. Die Grenze zwischen privilegiertem Erwerb und ehelichem Zugewinn entscheidet dabei oft über beträchtliche Beträge.

Die Vermögensauseinandersetzung ist etwas anderes als der Zugewinn. Sie betrifft gemeinsames Eigentum, etwa eine gemeinsame Immobilie oder gemeinsame Konten. Beides wird in der Praxis zusammen geregelt, weil sich erst durch die Auflösung gemeinsamen Vermögens die Mittel ergeben, um einen Zugewinn auszuzahlen.

Eheverträge und Vereinbarungen

Vieles lässt sich vertraglich regeln, bevor daraus ein Verfahren wird. Ein Ehevertrag ordnet Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt für den Fall der Trennung. Eine Trennungsvereinbarung regelt die Zeit bis zur Scheidung, eine Scheidungsfolgenvereinbarung die Zeit danach.

Solche Verträge halten nur, wenn sie ausgewogen sind. Einseitige Verzichte, die eine Seite wirtschaftlich schutzlos stellen, werden von Gerichten korrigiert oder ganz verworfen. Wir entwerfen und prüfen Vereinbarungen und bereiten die notarielle Beurkundung vor, wo sie erforderlich ist.

Erbrecht für Mandanten aus Herbertingen und Mengen

Neben dem Familienrecht ist das Erbrecht der zweite Schwerpunkt der Kanzlei. Beides hängt enger zusammen, als es scheint: Wer sich trennt, ändert seine erbrechtliche Lage, und wer ein Testament aufsetzt, muss den Pflichtteil des getrennt lebenden Ehegatten mitdenken.

Wir beraten bei Testamenten und Erbverträgen, bei Pflichtteilsansprüchen und bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Gerade dort, wo Grundbesitz oder ein landwirtschaftlicher Betrieb zum Nachlass gehört, entscheidet die Gestaltung darüber, ob eine Erbengemeinschaft handlungsfähig bleibt oder über Jahre blockiert ist.

Mehr dazu auf unserer Seite Erbrecht. Nachlasssachen für Herbertingen bearbeitet das Amtsgericht Bad Saulgau als Nachlassgericht.

Mediation und einvernehmliche Lösungen

In einer Gemeinde dieser Größe bleibt ein Konflikt selten privat. Kinder gehen in dieselbe Schule, die Familien kennen sich, man begegnet sich weiter. Das ist ein guter Grund, einen Streit nicht vor Gericht auszutragen, wenn es einen anderen Weg gibt.

In der Mediation geht es nicht um Positionen, sondern um die Interessen dahinter. Werden diese sichtbar, lassen sich Lösungen finden, die beide mittragen. Das ist in der Regel schneller und günstiger als ein Verfahren. Wir begleiten Mediationen und sorgen dafür, dass das Ergebnis rechtlich belastbar festgehalten wird. Mehr dazu auf den Seiten Mediation und Mediation bei Trennung mit Kind.

Kanzlei in Konstanz, Mandate im Landkreis Sigmaringen

Die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte hat ihren Sitz in der Beyerlestraße 1 in Konstanz. Mandate aus Herbertingen, Mengen, Ostrach, Scheer, Hohentengen und Bad Saulgau betreuen wir von dort aus.

Beratung per Video oder Telefon

Termine erfolgen nach Vereinbarung, auf Wunsch per Video. Das erspart Ihnen die Fahrt und macht auch kurzfristige Absprachen möglich, wenn im Verfahren etwas zu entscheiden ist.

Unterlagen und Kommunikation

Unterlagen tauschen wir digital aus. Den Schriftverkehr mit Gegenseite, Gericht, Jugendamt und Versorgungsträgern führen wir für Sie. Sie erreichen uns telefonisch oder über das Kontaktformular, alle Daten finden Sie auf der Seite Kontakt.

Erstberatung

Das Erstgespräch klärt Ihre Ausgangslage: seit wann Sie getrennt leben, welche Ansprüche bestehen, welche Fristen laufen und welcher Weg realistisch ist. Es findet telefonisch oder per Video statt und dauert so lange, wie Ihre Fragen es erfordern.

Hilfreich sind Heiratsurkunde, Angaben zum Trennungszeitpunkt, Einkommensnachweise beider Seiten sowie Unterlagen zu Immobilien, Krediten und Altersvorsorge. Vollständig muss das nicht sein. Je mehr vorliegt, desto konkreter fällt die Einschätzung aus.

Weitere Seiten für die Region

Familienrecht Allensbach, Familienrecht Radolfzell, Scheidungsanwalt Kreuzlingen und Scheidungsanwalt Konstanz. Einen Überblick über alle familienrechtlichen Themen gibt die Seite Familienrecht in Konstanz.

FAQs

Familiensachen für Herbertingen bearbeitet das Amtsgericht Bad Saulgau, Schützenstraße 14, 88348 Bad Saulgau. Zum selben Bezirk gehören Bad Saulgau, Mengen, Scheer, Ostrach und Hohentengen. Das Amtsgericht Sigmaringen ist trotz der Zugehörigkeit zum Landkreis Sigmaringen nicht zuständig. Welches Gericht im Einzelfall örtlich entscheidet, hängt zusätzlich davon ab, wo gemeinsame minderjährige Kinder leben.

Nein. Rechtsanwälte sind in Deutschland vor allen Amts- und Landgerichten vertretungsbefugt, eine örtliche Beschränkung gibt es nicht. Familienverfahren laufen größtenteils schriftlich, Beratung findet per Telefon oder Video statt. Zum Gerichtstermin erscheinen wir für Sie. Entscheidend ist die Spezialisierung, nicht die Entfernung.

In der Regel nicht. Das Erstgespräch und die laufende Abstimmung erfolgen telefonisch oder per Video, Unterlagen tauschen wir digital aus. Wenn Sie ein persönliches Gespräch in der Kanzlei wünschen, ist das jederzeit möglich. Zum Scheidungstermin selbst müssen Sie persönlich beim Amtsgericht Bad Saulgau erscheinen, dort sehen wir uns.

Grundsätzlich nach Ablauf des Trennungsjahres. Getrennt leben setzt voraus, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht, was auch innerhalb eines Hauses möglich ist, solange Haushalt und Wirtschaften getrennt sind. Vor Ablauf des Jahres kommt eine Scheidung nur im Härtefall in Betracht. In der Praxis wird der Antrag oft einige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht, damit das Gericht den Versorgungsausgleich vorbereiten kann.

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der bei der Scheidung aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten gebildet und um Vermögensanteile und Kinderfreibeträge korrigiert wird. Die Gebühren folgen dem Familiengerichtskostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sind also gesetzlich festgelegt. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen den zu erwartenden Rahmen.

Ja. Erbrecht ist der zweite Schwerpunkt der Kanzlei: Testamente und Erbverträge, Pflichtteilsansprüche, Testamentsvollstreckung und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Wo Grundbesitz oder ein Betrieb zum Nachlass gehört, beraten wir zur Gestaltung, bevor eine Erbengemeinschaft handlungsunfähig wird.

Häufig ja. Voraussetzung ist, dass beide Seiten grundsätzlich bereit sind, miteinander zu sprechen. Eine Mediation ist dann meist schneller und günstiger als ein Verfahren, und sie führt zu Ergebnissen, die beide Seiten mittragen. Das ist überall dort wertvoll, wo die Beteiligten nach der Trennung weiter miteinander zu tun haben, also besonders bei gemeinsamen Kindern.

Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und versuchen auch hier, zu einer einvernehmlichen Lösung zu verhelfen.

Mediation

Bei der Mediation geht es nicht um Positionen, sondern um Interessen, die hinter den Positionen stecken. Werden diese hinterfragt, ist es leichter, interessengerechte Lösungen zu finden, die einen Weg zum Gericht überflüssig machen.

Coaching

Coaching unterstützt Sie dabei, in herausfordernden Lebensphasen eigene Ressourcen zu aktivieren, neue Wege zu finden und Ihre persönliche sowie berufliche Entwicklung selbstbestimmt voranzubringen.

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