Familienrecht in Allensbach
Anwalt Familienrecht Allensbach
Neumann & Neumann Rechtsanwälte
Rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Familie sind oft mit großen persönlichen und emotionalen Belastungen verbunden. Ganz gleich, ob es um eine Trennung, eine Scheidung, Fragen zum Sorge- oder Umgangsrecht oder um Unterhaltsansprüche geht. Familienrechtliche Entscheidungen wirken sich häufig über viele Jahre auf die persönliche Lebenssituation und die wirtschaftliche Zukunft aus.
Die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte steht Mandantinnen und Mandanten in Allensbach bei allen familienrechtlichen Anliegen kompetent zur Seite. Mit fundierter juristischer Erfahrung, einer durchdachten Vorgehensweise und einem sensiblen Blick für die individuelle Situation entwickeln wir Lösungen, die sowohl rechtlich überzeugen als auch praktisch Bestand haben.
Dabei legen wir großen Wert auf eine transparente Beratung, eine verständliche Kommunikation und eine klar strukturierte Strategie. Unser Anspruch ist es, Ihnen rechtliche Sicherheit zu verschaffen und Ihre Interessen engagiert und nachhaltig zu vertreten.
💡 Das Wichtigste in Kürze
Gerade im Familienrecht sind durchdachte und rechtlich belastbare Lösungen entscheidend. Persönliche Konflikte gehen häufig mit starken Emotionen einher, weshalb eine frühzeitige rechtliche Gestaltung viele spätere Auseinandersetzungen verhindern kann. Individuell ausgearbeitete Eheverträge sowie Vereinbarungen für den Trennungs- oder Scheidungsfall schaffen Klarheit und tragen dazu bei, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen.
Lässt sich eine Einigung nicht erzielen, vertreten wir Ihre Interessen engagiert, sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor den zuständigen Familiengerichten.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Trennung
- Scheidung
- Unterhalt (Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt)
- Zugewinnausgleich
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Versorgungsausgleich
- Hausratsteilung
- Vermögensauseinandersetzung
Sofern eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird, unterstützen wir Sie zudem bei der Ausarbeitung fairer und tragfähiger Vereinbarungen, beispielsweise im Rahmen einer Mediation.
Ihre Kanzlei für Familienrecht in Allensbach
Die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte hat ihren Sitz in Konstanz und verfügt über umfassende Erfahrung im regionalen rechtlichen Umfeld. Auch Mandantinnen und Mandanten aus Allensbach vertrauen auf unsere Unterstützung in familienrechtlichen Angelegenheiten und profitieren von kurzen Wegen sowie einer persönlichen und engagierten Betreuung.
Wir vertreten Ihre Interessen sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch in Verfahren vor dem Familiengericht Konstanz. Dabei verfolgen wir das Ziel, tragfähige und möglichst einvernehmliche Lösungen zu erreichen, ohne Ihre rechtlichen oder finanziellen Interessen aus dem Blick zu verlieren.
Wer wir sind
Neumann & Neumann Rechtsanwälte begleiten Privatpersonen bei sämtlichen familienrechtlichen Fragestellungen. Von der ersten Beratung bis zur abschließenden Regelung. Dabei verbinden wir juristische Fachkompetenz mit einer realistischen Einschätzung Ihrer individuellen Situation und entwickeln Strategien, die sowohl rechtlich als auch persönlich sinnvoll sind.
Wir bieten individuelle Beratung auf Basis langjähriger Erfahrung.
Dank unserer langjährigen Tätigkeit im Familienrecht können wir auch komplexe Sachverhalte fundiert bewerten und passgenaue Lösungen erarbeiten. Jeder Fall bringt eigene Herausforderungen mit sich, deshalb erhalten Sie bei uns keine standardisierten Empfehlungen, sondern eine auf Ihre persönlichen und rechtlichen Bedürfnisse abgestimmte Beratung.
Während des gesamten Verfahrens legen wir großen Wert auf eine offene Kommunikation, feste Ansprechpartner und transparente Abläufe. Wir erläutern Ihnen rechtliche Zusammenhänge verständlich und zeigen Ihnen die möglichen Handlungsoptionen auf, damit Sie jede Entscheidung gut informiert und mit der nötigen Sicherheit treffen können.
Unsere Schwerpunkte im Familienrecht
Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragestellungen. Neumann & Neumann Rechtsanwälte beraten und vertreten insbesondere in folgenden Bereichen.
Scheidung und Trennung
Wir begleiten Sie von der rechtlichen Trennung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens. Dazu gehören die Vorbereitung der Scheidung, die Klärung von Folgesachen und die Verfahrensführung vor dem zuständigen Gericht.
Unterhalt und Sorgerecht
Fragen zum Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht erfordern präzise rechtliche Prüfung und konsequente Durchsetzung. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
Bei der Vermögensauseinandersetzung kommt es auf saubere Berechnung und belastbare Argumentation an. Wir analysieren Vermögenswerte, prüfen Ausgleichsansprüche und sichern Ihre wirtschaftliche Position.
Eheverträge und Trennungsvereinbarungen
Durch klare vertragliche Regelungen lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden oder begrenzen. Wir entwerfen und prüfen Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Trennung
Mit einer Trennung endet das gemeinsame Zusammenleben der Ehepartner, gleichzeitig beginnt damit das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr, das als Voraussetzung für eine spätere Scheidung dient. In dieser Phase werden bereits entscheidende Regelungen getroffen, etwa zum Trennungsunterhalt, zur weiteren Nutzung der gemeinsamen Immobilie oder zur Betreuung der Kinder.
Wir unterstützen Sie dabei, in dieser oft belastenden Lebenssituation den Überblick zu behalten und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Unser Ziel ist es, einvernehmliche und faire Regelungen zu schaffen, die eine stabile Grundlage für die Zeit der Trennung und darüber hinaus bieten.
Ehescheidung
Ein Scheidungsantrag kann in der Regel erst gestellt werden, wenn das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr vollständig abgelaufen ist. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, den Zeitpunkt der Trennung von Beginn an eindeutig festzuhalten und rechtssicher zu dokumentieren, beispielsweise durch eine schriftliche Mitteilung an den Ehepartner.
Eine sorgfältige Dokumentation hilft dabei, spätere Unklarheiten über den Trennungszeitpunkt zu vermeiden. So lässt sich verhindern, dass dieser im gerichtlichen Verfahren zum Streitpunkt wird und das Scheidungsverfahren dadurch verzögert wird.
Trennungsunterhalt
Erzielt ein Ehegatte während der Trennung ein geringeres Einkommen als der andere, kann ab dem Zeitpunkt der Trennung grundsätzlich ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Die rechtlichen Maßstäbe hierfür verändern sich jedoch im Verlauf der Trennungszeit.
- Im ersten Trennungsjahr: Hier steht noch die Fortwirkung der ehelichen Lebensverhältnisse im Vordergrund. Eine zuvor nicht erwerbstätige Person ist in dieser Phase in der Regel nicht verpflichtet, sofort eine Beschäftigung aufzunehmen.
- Nach dem Trennungsjahr: Mit zunehmender Dauer der Trennung steigen die Anforderungen an die Eigenverantwortung. Die Voraussetzungen orientieren sich dann stärker am nachehelichen Unterhalt, der erst nach Rechtskraft der Scheidung relevant wird.
Für die Praxis bedeutet das: Nach Ablauf des ersten Trennungsjahres sind beide Ehegatten grundsätzlich gehalten, ihren Lebensunterhalt durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit möglichst eigenständig zu sichern.
Ehegattenunterhalt
Mit der rechtskräftigen Scheidung gilt im Familienrecht grundsätzlich der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung. Jeder Ehegatte ist danach in der Regel verpflichtet, seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nur, wenn bestimmte gesetzlich definierte Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu zählen insbesondere:
- Betreuungsunterhalt: bei der Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinder
- Unterhalt wegen Alters: wenn eine Erwerbstätigkeit aufgrund des Alters nicht oder nur eingeschränkt möglich ist
- Unterhalt wegen Krankheit oder gesundheitlicher Einschränkungen: wenn eine Arbeitsaufnahme dadurch verhindert wird
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit oder Aufstockung: bei fehlenden Erwerbsmöglichkeiten oder zum Ausgleich erheblicher Einkommensunterschiede nach der Ehe
- Ausbildungsunterhalt: wenn eine Ausbildung während der Ehe unterbrochen oder nicht aufgenommen wurde
- Unterhalt aus Billigkeitsgründen: für besondere Ausnahmefälle, die nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind
Grundsätzlich unterliegen alle Unterhaltsansprüche einer rechtlichen Begrenzung. Sie können im Einzelfall zeitlich befristet oder der Höhe nach reduziert werden. Zudem ist die Unterhaltspflicht stets an die finanzielle Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen gebunden. Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt darf dabei nicht unterschritten werden. Maßgeblich sind hierbei die jeweils aktuellen Werte der Düsseldorfer Tabelle.
Kindesunterhalt
Im Unterhaltsrecht für minderjährige Kinder wird grundsätzlich zwischen Betreuungs- und Barunterhalt unterschieden. Der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt und betreut wird, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die tägliche Versorgung und Erziehung. Der andere Elternteil ist in der Regel zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet.
Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt anhand verschiedener Kriterien:
- Ausgangspunkt: das bereinigte Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils sowie die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen
- Orientierung: die Einstufung richtet sich nach den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle; das Kindergeld wird dabei grundsätzlich zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet
- Volljährige Kinder: mit Eintritt der Volljährigkeit entfällt der Betreuungsunterhalt. Beide Elternteile sind dann entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit anteilig unterhaltspflichtig
In der Praxis liegt die größte Herausforderung häufig in der zutreffenden Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens. Besonders komplex ist die Berechnung zudem beim Wechselmodell, bei dem das Kind annähernd gleichmäßig bei beiden Elternteilen lebt. Wir unterstützen Sie dabei, eine rechtssichere und faire Lösung zu finden.
Zugewinnausgleich
Sofern kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei bleiben die Vermögensmassen der Partner grundsätzlich getrennt. Ein Ausgleich erfolgt erst im Rahmen der Scheidung durch die Berechnung des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses.
Die Ermittlung des Zugewinns erfolgt nach einem festen Schema:
- Anfangsvermögen: Vermögensstand zum Zeitpunkt der Eheschließung; dieser Wert wird zur besseren Vergleichbarkeit indexiert
- Endvermögen: Vermögensstand zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags
- Besonderheit: Erbschaften und Schenkungen werden bei der Berechnung gesondert berücksichtigt und sowohl dem Anfangs- als auch dem Endvermögen zugerechnet
Der Zugewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Der Ehegatte mit dem höheren Vermögenszuwachs ist verpflichtet, die Hälfte der Differenz auszugleichen.
Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung, entscheidet das Familiengericht auf Antrag über die Ausgleichsforderung. Wir unterstützen Sie dabei mit präzisen und gerichtsfesten Berechnungen, um Ihre Ansprüche nachvollziehbar und rechtssicher durchzusetzen.
Sorgerecht
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Trennung oder Scheidung bestehen. Eine Übertragung auf einen einzelnen Elternteil, sei es vollständig oder in Teilbereichen wie etwa der Gesundheitsfürsorge, ist nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens möglich.
Beim gemeinsamen Sorgerecht gelten folgende Leitlinien:
- Kooperationspflicht: Eltern sind gehalten, miteinander zum Wohl des Kindes zusammenzuarbeiten. Eine fehlende oder schwierige Kommunikation allein reicht jedoch in der Regel nicht aus, um das alleinige Sorgerecht zu begründen.
- Entscheidungen des täglichen Lebens: Alltägliche Fragen wie Ernährung, Schlafenszeiten oder Freizeitgestaltung kann der betreuende Elternteil während der jeweiligen Betreuungszeit eigenständig treffen.
- Grundlegende Entscheidungen: Maßnahmen mit erheblicher Bedeutung für die Entwicklung des Kindes – etwa Schulwahl, Ausbildung, religiöse Erziehung oder medizinisch weitreichende Eingriffe – erfordern die gemeinsame Abstimmung beider Elternteile.
Vom Sorgerecht zu unterscheiden ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses regelt, bei welchem Elternteil das Kind seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt hat und setzt insbesondere bei geplanten Umzügen klare rechtliche Grenzen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Familiengericht.
In der praktischen Umsetzung zeigt sich zudem, dass nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der tatsächliche Aufenthalt des Kindes zunehmend über die konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts beeinflusst wird.
Umgangsrecht
Der Umgang mit den eigenen Kindern stellt für den nicht betreuenden Elternteil sowohl ein Recht als auch eine Verpflichtung dar.
Kommt es bei der praktischen Ausgestaltung des Umgangs zu Schwierigkeiten, können häufig die Jugendämter unterstützend vermitteln und zur Konfliktlösung beitragen. In vielen Fällen lassen sich einvernehmliche Regelungen ohne gerichtliche Beteiligung erreichen, was im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der Kinder, vorzugswürdig ist.
Erfahrungen zeigen, dass gerichtliche Umgangsverfahren nicht selten weitere Konflikte nach sich ziehen und bestehende Spannungen verstärken können. Aus diesem Grund empfehlen wir, zunächst außergerichtliche Lösungswege wie eine Mediation in Betracht zu ziehen. Erst wenn eine Einigung auf diesem Weg nicht möglich ist, sollte als letzter Schritt eine gerichtliche Regelung des Umgangs beantragt werden.
Versorgungsausgleich
Besteht eine Ehe länger als drei Jahre, wird der Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung grundsätzlich vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt. Maßgeblich ist dabei die Ehezeit vom Monat der Eheschließung bis zum Monat der Zustellung des Scheidungsantrags. Bei einer kürzeren Ehedauer erfolgt ein Ausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten.
Der Versorgungsausgleich folgt dabei einem klaren Grundgedanken:
- Ausgleichsgegenstand: sämtliche während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften
- Betroffene Systeme: sowohl Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch aus privaten Altersvorsorgeverträgen
- Gestaltungsmöglichkeiten: die Ehegatten können den Versorgungsausgleich durch notarielle Vereinbarungen abändern oder unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen
Zu beachten ist, dass für in Deutschland lebende Personen, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Grenzgänger), aufgrund des dortigen Drei-Säulen-Systems besondere rechtliche und versicherungsrechtliche Regelungen gelten. In diesen Fällen ist eine spezialisierte rechtliche Prüfung erforderlich.
Hausrat
Im Rahmen einer Scheidung stellt sich früher oder später die Frage, wie der gemeinsame Hausrat aufzuteilen ist. Dazu zählen grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände, die während des ehelichen Zusammenlebens für den gemeinsamen Haushalt angeschafft und genutzt wurden.
Die praktische Einordnung erfolgt dabei nach bestimmten Kriterien:
- Zum Hausrat gehören: Gegenstände des gemeinsamen täglichen Gebrauchs wie etwa Sofa, Fernseher, Esstisch oder Betten. Auch wertvolle Einrichtungsgegenstände, beispielsweise Kunstwerke, können darunterfallen, sofern sie der gemeinsamen Wohnraumgestaltung dienten.
- Nicht zum Hausrat zählen: Dinge, die ausschließlich einem Ehegatten persönlich oder beruflich zuzuordnen sind, etwa ein dienstlich genutzter Computer oder ein Musikinstrument, das nur von einem Partner verwendet wird.
In der Praxis ist es meistens sinnvoll, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Gerichtliche Auseinandersetzungen über die Hausratsteilung sind häufig mit erheblichem Aufwand verbunden und führen nicht selten dazu, dass letztlich über einzelne Gegenstände eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden muss.
Vermögensauseinandersetzung
Im Familienrecht ist zu beachten, dass die Vermögensauseinandersetzung und der Zugewinnausgleich rechtlich voneinander getrennte Regelungsbereiche darstellen.
- Abgrenzung: Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es um gemeinschaftlich gehaltene Vermögenswerte der Ehegatten, etwa gemeinsam erworbene Immobilien oder Gemeinschaftskonten, die beiden Partnern anteilig zustehen.
- Praktische Verzahnung: In der Praxis werden beide Themenkomplexe häufig gemeinsam bearbeitet. Nicht selten ist die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens Voraussetzung dafür, überhaupt die finanziellen Mittel zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs zu schaffen.
Erfahrungsgemäß ist in solchen Konstellationen der Abschluss einer außergerichtlichen Vereinbarung, etwa in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung, besonders sinnvoll. Dieser Ansatz reduziert nicht nur die Kosten im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren erheblich, sondern führt in der Regel auch zu einer deutlich schnelleren und weniger belastenden Lösung für beide Seiten.
Mediation und außergerichtliche Lösungen
Gerichtliche Auseinandersetzungen sind nicht zwingend der einzige Lösungsweg. Wir begleiten Sie gezielt bei strukturierten außergerichtlichen Verhandlungen und setzen dabei auf sachliche, lösungsorientierte Ansätze, um Konflikte möglichst einvernehmlich zu klären.
Ziel ist eine rechtlich verbindliche und für beide Seiten tragfähige Vereinbarung, die langfristige Stabilität schafft und zukünftige Streitigkeiten vermeidet. Die konsequente Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen sowie eine sorgfältige und nachvollziehbare Dokumentation sind dabei für uns selbstverständlich.
Kanzlei in Konstanz am Bodensee
Die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte hat ihren Sitz in Konstanz und ist für Mandantinnen und Mandanten aus Allensbach sowie der gesamten Bodenseeregion gut erreichbar.
Anfahrt und Erreichbarkeit
Gerne informieren wir Sie auf Wunsch über die Anfahrtsmöglichkeiten sowie über verfügbare Parkgelegenheiten. Alternativ finden Sie entsprechende Hinweise auch auf unserer Website.
Termine und Erreichbarkeit
Unsere Beratungstermine erfolgen nach vorheriger Vereinbarung. In dringenden Fällen bemühen wir uns um eine kurzfristige Terminvergabe.
Erstberatung
Im Zuge einer Erstberatung analysieren wir gemeinsam Ihre persönliche Ausgangssituation und verschaffen uns einen strukturierten Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte. Dabei beantworten wir Ihre ersten Fragen rund um Trennung und Scheidung, schaffen Orientierung in einer oft unsicheren Phase und zeigen Ihnen konkrete Handlungsmöglichkeiten auf.
Terminvereinbarung
Sie können uns telefonisch erreichen oder bequem über das Kontaktformular eine Nachricht senden. Wir setzen uns anschließend zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
FAQs
Sinnvoll ist die frühzeitige anwaltliche Beratung bereits bei einer Trennung oder wenn sich Konflikte abzeichnen. So lassen sich rechtliche Fehler vermeiden und wichtige Weichen von Beginn an richtig stellen.
Ja. In der Regel ist das Trennungsjahr Voraussetzung für die Einreichung des Scheidungsantrags. Nur in Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich vor allem nach dem Einkommen beider Ehepartner sowie den Lebensverhältnissen während der Ehe. Grundlage sind gesetzliche Leitlinien und die aktuelle Rechtsprechung.
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Eine Änderung erfolgt nur, wenn das Familiengericht dies im Interesse des Kindes anordnet.
Beim Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind ungefähr zu gleichen Teilen. Unterhaltsansprüche und Berechnungen unterscheiden sich dabei deutlich vom klassischen Residenzmodell.
Verglichen wird das Vermögen zu Beginn und am Ende der Ehe. Die Differenz wird hälftig zwischen den Ehegatten ausgeglichen, sofern kein Ehevertrag etwas anderes regelt.
Ja. Viele Fragen rund um Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht können außergerichtlich in einer notariellen oder anwaltlich begleiteten Vereinbarung geregelt werden.
Die Immobilie wird entweder verkauft, aufgeteilt oder einem Ehepartner übertragen. Die konkrete Lösung hängt von der finanziellen Situation und Einigung der Parteien ab.
In Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang zumindest für den Antragsteller. Spätestens bei streitigen Verfahren ist anwaltliche Vertretung dringend empfehlenswert.
Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und versuchen auch hier, zu einer einvernehmlichen Lösung zu verhelfen.
Mediation
Bei der Mediation geht es nicht um Positionen, sondern um Interessen, die hinter den Positionen stecken. Werden diese hinterfragt, ist es leichter, interessengerechte Lösungen zu finden, die einen Weg zum Gericht überflüssig machen.
Coaching
Coaching unterstützt Sie dabei, in herausfordernden Lebensphasen eigene Ressourcen zu aktivieren, neue Wege zu finden und Ihre persönliche sowie berufliche Entwicklung selbstbestimmt voranzubringen.