Scheidungsanwalt in Konstanz: Trennung, Scheidung, Scheidungsfolgen

Scheidungsanwalt Konstanz

Anwaltliche Vertretung bei Trennung und Scheidung am Bodensee

Neumann & Neumann Rechtsanwälte

Eine Scheidung ist zuerst ein Verfahren mit festen Regeln und erst danach ein Schlussstrich. Wer den Trennungszeitpunkt nicht dokumentiert, Auskünfte zu spät verlangt oder eine Vereinbarung unterschreibt, deren wirtschaftliche Tragweite er nicht überblickt, zahlt dafür oft noch Jahre später. Als Scheidungsanwalt in Konstanz begleitet die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte Mandantinnen und Mandanten durch das gesamte Verfahren: von der Trennung über den Scheidungsantrag beim Familiengericht Konstanz bis zur Rechtskraft des Beschlusses.

Die Kanzlei befindet sich in der Beyerlestraße 1 in Konstanz. Termine finden nach Vereinbarung statt, auf Wunsch auch als Videotermin.

💡 Das Wichtigste in Kürze

  • Der Scheidungsantrag kann grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht eingereicht werden.
  • Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Wer den Antrag stellt, braucht zwingend anwaltliche Vertretung.
  • Für Konstanz, Allensbach und Reichenau entscheidet das Familiengericht am Amtsgericht Konstanz, Rheingasse 20.
  • Der Versorgungsausgleich läuft bei einer Ehedauer von mehr als drei Jahren von Amts wegen mit. Unterhalt, Zugewinn und Hausrat nur auf Antrag.
  • Wer sich über die Folgesachen einigt, verkürzt das Verfahren und senkt die Kosten spürbar.

Anwalt für Scheidung in Konstanz

Was wir im Scheidungsverfahren übernehmen

Am Anfang steht die Prüfung, ob die formalen Voraussetzungen für den Scheidungsantrag überhaupt vorliegen und welche Folgesachen mitgeregelt werden sollten. Erst danach entscheidet sich, ob ein einvernehmlicher Weg trägt oder ob Ansprüche streitig durchgesetzt werden müssen. Diese Weichenstellung fällt am besten vor dem ersten Schreiben an die Gegenseite, nicht danach.

Unsere Leistungen rund um die Scheidung

  • Beratung im Trennungsjahr, Dokumentation des Trennungszeitpunkts
  • Scheidungsantrag, Verfahrensführung und Vertretung im Termin
  • Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich und Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens
  • Versorgungsausgleich, auch bei Anwartschaften aus der Schweiz
  • Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung und Umgangsregelungen
  • Ehewohnung, Hausrat und Nutzungsentschädigung

Geht es Ihnen um das Familienrecht insgesamt und nicht allein um die Scheidung, finden Sie den Überblick auf unserer Seite Familienrecht in Konstanz.

Ablauf einer Scheidung in Konstanz

1. Trennungsjahr

Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben und die Lebensgemeinschaft nicht wiederhergestellt wird. Getrennt leben heißt nicht zwingend getrennt wohnen: Auch innerhalb einer Wohnung ist das möglich, solange Wirtschaften, Haushalt und persönliche Lebensbereiche getrennt sind. Halten Sie den Trennungszeitpunkt schriftlich fest, etwa durch ein kurzes Schreiben an den Ehepartner. Wird der Zeitpunkt später bestritten, ist das der Punkt, an dem Verfahren unnötig lang werden.

2. Scheidungsantrag

Der Antrag wird über einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Darin stehen die Angaben zur Ehe, zu den gemeinsamen Kindern und zu den Einkünften beider Seiten, aus denen das Gericht den Verfahrenswert bildet. Der Antrag wird dem anderen Ehegatten zugestellt. Dieser Zeitpunkt ist wirtschaftlich entscheidend, denn er bestimmt das Endvermögen beim Zugewinn und das Ende der Ehezeit beim Versorgungsausgleich.

3. Anwaltszwang

Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Der antragstellende Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann einer Scheidung auch ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann allerdings selbst keine Anträge stellen, also weder Unterhalt noch Zugewinn geltend machen und keine Vereinbarung zu Protokoll schließen.

4. Versorgungsausgleich und Folgesachen

Das Gericht versendet Formulare zum Versorgungsausgleich und holt bei allen Versorgungsträgern Auskünfte ein. Dieser Schritt bestimmt in der Praxis die Verfahrensdauer. Weitere Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn werden nur behandelt, wenn sie beantragt werden, im Verbund spätestens zwei Wochen vor dem Termin.

5. Scheidungstermin

Beide Ehegatten werden grundsätzlich persönlich angehört. Das Gericht fragt nach Trennungszeitpunkt und Scheidungswillen und verkündet in der Regel im Anschluss den Beschluss. Ist ein Ehegatte weit entfernt oder aus wichtigem Grund verhindert, kommt eine Anhörung im Wege der Rechtshilfe oder per Video in Betracht.

6. Rechtskraft

Verzichten beide Seiten im Termin auf Rechtsmittel, wird der Beschluss sofort rechtskräftig. Andernfalls läuft eine Beschwerdefrist von einem Monat. Erst mit Rechtskraft ist die Ehe geschieden, mit Wirkung für Erbrecht, Steuerklasse und nachehelichen Unterhalt.

Familiengericht Konstanz: Zuständigkeit und Adresse

Familiensachen bearbeitet das Amtsgericht Konstanz nicht im Hauptgebäude, sondern im Nebengebäude in der Rheingasse 20, 78462 Konstanz. Dort sitzen Familiengericht, Betreuungsgericht und Nachlassgericht. Die Verwaltung und die Zivil- und Strafabteilungen sind in die Lilienthalstraße 16/18 umgezogen, Post geht an diese neue Anschrift.

Zum Bezirk des Amtsgerichts Konstanz gehören die Stadt Konstanz sowie die Gemeinden Allensbach und Reichenau. Wo Sie und Ihr Ehepartner zuletzt gemeinsam gelebt haben und wo die gemeinsamen Kinder heute leben, entscheidet darüber, welches Familiengericht für Ihre Scheidung örtlich zuständig ist. Das ist nicht immer das Gericht am eigenen Wohnort. Wir prüfen die Zuständigkeit vor der Antragstellung, damit der Antrag nicht abgegeben und das Verfahren dadurch verzögert wird.

Zuständigkeit des Familiengerichts

  • Scheidung und Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften
  • Ehegatten-, Kindes- und Elternunterhalt
  • Zugewinnausgleich und sonstige Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Zuweisung der Ehewohnung und Verteilung der Haushaltsgegenstände
  • Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmung und Umgang
  • Abstammung, Adoption und Gewaltschutz

Mandantinnen und Mandanten aus dem Umland beraten wir ebenso. Für Allensbach haben wir eine eigene Seite zum Familienrecht in Allensbach, für den westlichen Bodenseekreis eine Seite zu Familienrecht in Radolfzell.

Scheidungsfolgen: worüber im Verbund entschieden wird

Versorgungsausgleich

Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden geteilt, bei einer Ehedauer von mehr als drei Jahren automatisch, sonst nur auf Antrag. Maßgeblich ist die Zeit vom Monat der Eheschließung bis zum Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags. Betroffen sind gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Beamtenversorgung und private Rentenversicherungen. Eheleute können den Versorgungsausgleich vertraglich regeln oder ausschließen, das bedarf jedoch der notariellen Form und hält einer gerichtlichen Prüfung nicht in jedem Fall stand.

Unterhalt

Bis zur Rechtskraft der Scheidung geht es um Trennungsunterhalt, danach um nachehelichen Unterhalt. Beide Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen. Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung, ein Anspruch besteht nur noch in gesetzlich geregelten Fällen, etwa wegen Kinderbetreuung, Alters, Krankheit oder Erwerbslosigkeit. Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die Hauptschwierigkeit liegt regelmäßig in der korrekten Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens.

Zugewinnausgleich

Ohne Ehevertrag leben Eheleute in der Zugewinngemeinschaft. Verglichen wird das Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung mit dem Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Das Anfangsvermögen wird indexiert, Schenkungen und Erbschaften fließen in beide Positionen ein. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, zahlt die Hälfte der Differenz aus. Für die Berechnung nutzen wir dieselben Programme, mit denen auch die Familiengerichte rechnen.

Ehewohnung und Hausrat

Wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt und wie Haushaltsgegenstände verteilt werden, lässt sich regeln, ohne dass ein Richter darüber entscheidet. Bei gemeinsamem Wohneigentum hängt viel davon ab, ob eine Übernahme finanzierbar ist, ob der Kredit umgeschuldet werden kann und welche Nutzungsentschädigung der ausziehende Teil verlangen kann.

Sorgerecht und Umgang

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt mit der Scheidung grundsätzlich bestehen. Streit entsteht in der Praxis seltener um das Sorgerecht selbst als um das Aufenthaltsbestimmungsrecht und den Umfang des Umgangs. Diese Fragen lassen sich häufig außergerichtlich lösen, was den Kindern mehr hilft als jeder Beschluss.

Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmlich heißt: Beide wollen die Scheidung, das Trennungsjahr ist abgelaufen und über die Folgen besteht Einigkeit. Formal reicht dann ein Anwalt aus, der den Antrag stellt. Der andere Ehegatte stimmt zu. Das ist der günstigste Weg, aber er hat eine Bedingung: Der zustimmende Teil kann keine eigenen Anträge stellen und gibt damit die Möglichkeit auf, Unterhalt oder Zugewinn im Verfahren geltend zu machen. Wer nicht sicher weiß, was ihm zusteht, sollte das vorher prüfen lassen, nicht danach.

Sind größere Vermögenswerte, eine Immobilie oder Unterhaltsfragen im Spiel, empfiehlt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie regelt Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich und die Immobilie in einem Dokument und wird notariell beurkundet. Der Aufwand dafür ist fast immer kleiner als ein streitiges Verfahren über dieselben Punkte.

Wenn Sie sich ohnehin einig sind und einen schlanken Ablauf suchen, lesen Sie unsere Seite zur Online-Scheidung.

Streitige Scheidung und Härtefälle

Nicht jede Ehe endet einvernehmlich. Verweigert ein Ehegatte die Zustimmung, ist die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres trotzdem möglich, sie dauert dann aber länger, weil das Scheitern der Ehe bewiesen werden muss. Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet, auf die Zustimmung kommt es dann nicht mehr an.

Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur im Härtefall möglich, etwa bei Gewalt in der Ehe oder schweren Bedrohungen. Die Anforderungen sind hoch, und ein Härtefallantrag wird sorgfältig vorbereitet, damit er nicht scheitert.

Bleibt Streit über Geld, geht es zuerst um Auskünfte. Wer Zugewinn oder Unterhalt geltend macht, hat einen Auskunftsanspruch über Einkommen und Vermögen. Diesen Anspruch früh und vollständig durchzusetzen entscheidet oft über das wirtschaftliche Ergebnis des gesamten Verfahrens.

In Situationen mit Gewalt oder Bedrohung kommen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz und die Zuweisung der Ehewohnung in Betracht, beides auch im Eilverfahren.

Was eine Scheidung in Konstanz kostet

Die Kosten hängen nicht davon ab, wie lange das Verfahren dauert, sondern vom Verfahrenswert. Diesen bildet das Gericht aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammen, erhöht um einen Anteil des Vermögens und vermindert um Freibeträge für unterhaltsberechtigte Kinder. Der Versorgungsausgleich erhöht den Wert zusätzlich, je nach Zahl der auszugleichenden Anrechte.

Aus diesem Wert ergeben sich die Gerichtskosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen und die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Beide Gebührenordnungen sind gesetzlich festgelegt, hier gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Die Gerichtskosten werden im Scheidungsverfahren in der Regel halbiert, seine Anwaltskosten trägt jeder selbst.

Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Ob sie bewilligt wird, hängt von Einkommen, Vermögen und Unterhaltspflichten ab. Wir prüfen das im Erstgespräch und bereiten den Antrag vor.

Im Erstgespräch nennen wir Ihnen den voraussichtlichen Verfahrenswert und die daraus folgenden Kosten, bevor ein Auftrag erteilt wird.

Scheidung mit Bezug zur Schweiz

Konstanz endet an der Grenze, viele Ehen tun das nicht. Arbeitet ein Ehegatte in der Schweiz oder hat ein Paar Wohnsitz auf der jeweils anderen Seite, stellt sich zuerst die Frage, welches Gericht zuständig ist und welches Recht angewendet wird. Diese Frage gehört an den Anfang, denn sie entscheidet über Güterrecht, Unterhalt und Versorgungsausgleich gleichermaßen.

Bei Grenzgängern kommt die Einkommensermittlung hinzu. Schweizer Löhne, Spesenpauschalen, der Wechselkurs und die steuerliche Behandlung müssen korrekt umgerechnet werden, sonst steht der Unterhalt auf einer falschen Grundlage. Anwartschaften in der beruflichen Vorsorge sind im Versorgungsausgleich gesondert zu behandeln.

Ausführlich behandeln wir diese Konstellationen auf unserer Seite Scheidungsanwalt Kreuzlingen.

Mediation statt Verfahren

Nicht jeder Konflikt gehört vor Gericht. Wenn beide Seiten grundsätzlich gesprächsbereit sind, führt eine Mediation meist schneller und günstiger zu einem Ergebnis, das beide mittragen. Das gilt besonders dort, wo die Beteiligten auch nach der Scheidung miteinander zu tun haben, also überall dort, wo Kinder im Spiel sind.

Wir begleiten Mediationsverfahren strukturiert und sorgen dafür, dass das Ergebnis rechtlich sauber dokumentiert wird. Mehr dazu auf unseren Seiten Mediation in Konstanz und Mediation bei Trennung mit Kind.

Kanzlei in Konstanz am Bodensee

Die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte hat ihren Sitz in der Beyerlestraße 1 in Konstanz und betreut Mandantinnen und Mandanten aus der gesamten Bodenseeregion.

Termine

Termine erfolgen nach Vereinbarung. In dringenden Angelegenheiten bemühen wir uns um einen kurzfristigen Termin. Auf Wunsch findet das Gespräch per Video statt, was besonders dann hilft, wenn ein Ehegatte nicht mehr in der Region wohnt.

Erreichbarkeit

Sie erreichen uns telefonisch oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. Informationen zur Anfahrt und zu Parkmöglichkeiten geben wir Ihnen bei der Terminvereinbarung. Alle Kontaktdaten finden Sie auch auf unserer Seite Kontakt.

Erstberatung

Im Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen: seit wann Sie getrennt leben, was bereits geregelt ist, welche Ansprüche im Raum stehen und welche Fristen laufen. Am Ende wissen Sie, welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind, was sie kosten und wie lange das Verfahren voraussichtlich dauert.

Bringen Sie mit, was Sie zur Hand haben: Heiratsurkunde, Angaben zum Trennungszeitpunkt, Einkommensnachweise beider Seiten, Unterlagen zu Immobilien und Krediten sowie zu bestehenden Altersvorsorgen. Vollständig muss das nicht sein. Je mehr vorliegt, desto konkreter fällt die Einschätzung aus.

Weitere Seiten für die Region

Familienrecht Allensbach, Familienrecht Radolfzell, Scheidungsanwalt Kreuzlingen und Familienrecht Herbertingen. Einen Überblick über alle familienrechtlichen Themen gibt die Seite Familienrecht in Konstanz.

FAQs

Die Dauer hängt vor allem vom Versorgungsausgleich ab, weil das Gericht bei allen Versorgungsträgern Auskünfte einholen muss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne weitere Folgesachen ist das Verfahren meist nach einigen Monaten abgeschlossen. Kommen Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerechtsfragen streitig hinzu, verlängert sich das deutlich. Wer die Formulare zum Versorgungsausgleich zügig und vollständig zurücksendet, verkürzt das Verfahren spürbar.

Nein. Anwaltszwang besteht nur für den Ehegatten, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen. Er kann dann allerdings keine eigenen Anträge stellen, also weder Unterhalt noch Zugewinnausgleich im Verfahren geltend machen und auch keine Vereinbarung zu Protokoll schließen. Ein gemeinsamer Anwalt für beide Seiten ist rechtlich nicht möglich.

Grundsätzlich nach Ablauf des Trennungsjahres. Getrennt leben bedeutet, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht, was auch innerhalb einer Wohnung möglich ist, wenn Haushalt und Wirtschaften getrennt sind. Vor Ablauf des Jahres ist eine Scheidung nur in Härtefällen möglich, etwa bei Gewalt. In der Praxis wird der Antrag häufig schon einige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht, damit das Gericht den Versorgungsausgleich bereits vorbereiten kann.

Für Konstanz, Allensbach und Reichenau ist das Amtsgericht Konstanz zuständig. Die Familienabteilung befindet sich im Nebengebäude in der Rheingasse 20. Welches Gericht örtlich entscheidet, richtet sich allerdings nicht allein nach Ihrem Wohnort, sondern vor allem danach, wo die gemeinsamen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und wo die Eheleute zuletzt gemeinsam gelebt haben. Wir prüfen das vor der Antragstellung.

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten bildet, ergänzt um einen Vermögensanteil und vermindert um Freibeträge für Kinder. Daraus ergeben sich Gerichtskosten nach dem FamGKG und Anwaltsgebühren nach dem RVG. Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt, seine Anwaltskosten trägt jeder selbst. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Grundsätzlich ja, denn das Gericht hört beide Ehegatten persönlich zum Scheidungswillen und zum Trennungszeitpunkt an. Wer weit entfernt wohnt oder aus wichtigem Grund verhindert ist, kann unter Umständen per Video teilnehmen oder von einem anderen Gericht im Wege der Rechtshilfe angehört werden. Das entscheidet das Familiengericht im Einzelfall auf Antrag.

Das Eigentum an der Immobilie ändert sich durch die Scheidung nicht. Geregelt werden muss, ob einer den anderen ausbezahlt, ob verkauft wird oder ob die Immobilie zunächst gemeinsam gehalten und vermietet wird. Wirtschaftlich hängt viel an der Finanzierung: Eine Übernahme setzt voraus, dass die Bank den ausscheidenden Teil aus dem Darlehen entlässt. Zieht ein Ehegatte aus, kann eine Nutzungsentschädigung in Betracht kommen. Am besten wird all das in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt.

Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und versuchen auch hier, zu einer einvernehmlichen Lösung zu verhelfen.

Mediation

Bei der Mediation geht es nicht um Positionen, sondern um Interessen, die hinter den Positionen stecken. Werden diese hinterfragt, ist es leichter, interessengerechte Lösungen zu finden, die einen Weg zum Gericht überflüssig machen.

Coaching

Coaching unterstützt Sie dabei, in herausfordernden Lebensphasen eigene Ressourcen zu aktivieren, neue Wege zu finden und Ihre persönliche sowie berufliche Entwicklung selbstbestimmt voranzubringen.

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