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Glossar: Familienrecht, Scheidung, Mediation & Erbrecht

Konstanz · Allensbach · Radolfzell · Kreuzlingen

Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Fachbegriffe rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Mediation sowie Testament und Nachlass – verständlich formuliert und mit Bezug zu den relevanten gesetzlichen Grundlagen (BGB, FamFG, VersAusglG). Jeder Begriff verlinkt auf die passende Themenseite.

Familienrecht, Scheidung & Mediation27 Begriffe von A–Z

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie ordnet dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes einen Unterhaltsbetrag zu. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Mindestunterhalt je nach Altersstufe bei 486 €, 558 € bzw. 653 € monatlich; vom Tabellenbetrag wird bei minderjährigen Kindern das halbe Kindergeld abgezogen (Zahlbetrag).

Mehr dazu: Familienrecht Konstanz

Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist eine vor oder während der Ehe notariell beurkundete Vereinbarung, mit der Eheleute die gesetzlichen Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich individuell anpassen. Er wirkt vorsorgend für den Fall einer späteren Trennung und schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Mehr dazu: Familienrecht Allensbach

Ehewohnung / Wohnungszuweisung

Nach § 1361b BGB kann ein Ehegatte während der Trennung verlangen, dass ihm die gemeinsame Wohnung ganz oder teilweise zur alleinigen Nutzung überlassen wird, wenn dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist – etwa mit Blick auf das Wohl im Haushalt lebender Kinder.

Mehr dazu: Scheidungsanwalt Kreuzlingen

Einvernehmliche Scheidung

Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn sich beide Ehegatten über die Scheidung selbst sowie idealerweise über deren Folgen (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögen) einig sind. Sie lässt sich in der Regel schneller, kostengünstiger und weniger belastend durchführen als eine streitige Scheidung.

Mehr dazu: Online-Scheidung

Elterliche Sorge (Sorgerecht)

Die elterliche Sorge umfasst nach § 1626 BGB die Personensorge und die Vermögenssorge für ein Kind. Verheiratete Eltern haben sie automatisch gemeinsam; unverheiratete Eltern können die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung, Heirat oder gerichtliche Entscheidung erlangen (§ 1626a BGB).

Mehr dazu: Familienrecht Radolfzell

Güterstand (Zugewinngemeinschaft)

Der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Verhältnisse während und nach der Ehe. Ohne abweichende Vereinbarung leben Ehepaare in Deutschland automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bei dem die Vermögen getrennt bleiben, der während der Ehe erzielte Zugewinn im Scheidungsfall aber ausgeglichen wird.

Mehr dazu: Familienrecht Allensbach

Gütertrennung

Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehegatten während der gesamten Ehe rechtlich vollständig getrennt; im Fall einer Scheidung findet kein Zugewinnausgleich statt. Die Gütertrennung muss notariell vereinbart werden und ist häufig Bestandteil eines Ehevertrags.

Mehr dazu: Familienrecht Konstanz

Hausrat / Haushaltsgegenstände

Zum Hausrat zählen alle Gegenstände, die dem gemeinsamen Leben der Familie dienten, etwa Möbel oder Haushaltsgeräte. Bei Trennung und Scheidung wird der Hausrat nach Billigkeitsgesichtspunkten zwischen den Ehegatten aufgeteilt, notfalls durch familiengerichtlichen Beschluss.

Mehr dazu: Scheidungsanwalt Kreuzlingen

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt ist der Barunterhalt, den der Elternteil zahlt, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt. Die Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Zahlungspflichtigen und dem Alter des Kindes und orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle.

Mehr dazu: Familienrecht Radolfzell

Kindeswohl

Das Kindeswohl ist der zentrale rechtliche Maßstab für alle Entscheidungen zu Sorge- und Umgangsrecht. Gerichte, Jugendämter und Eltern müssen bei Trennung und Scheidung stets prüfen, welche Regelung die körperliche, seelische und soziale Entwicklung des Kindes am besten fördert.

Mehr dazu: Mediation bei Trennung mit Kind

Mediation

Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung, bei dem eine neutrale Mediatorin oder ein neutraler Mediator Paare bei Trennung und Scheidung dabei unterstützt, eigenverantwortlich tragfähige Lösungen zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgang oder Vermögen zu finden. Rechtlich bindend wird eine Einigung erst durch notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung.

Mehr dazu: Mediation in Konstanz

Nachehelicher Unterhalt

Der nacheheliche Unterhalt betrifft Unterhaltsansprüche zwischen geschiedenen Ehegatten nach Rechtskraft der Scheidung. Er kommt nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht, etwa wegen Kinderbetreuung, Alters, Krankheit oder Erwerbslosigkeit, und ist grundsätzlich zeitlich und der Höhe nach begrenzt.

Mehr dazu: Familienrecht Konstanz

Online-Scheidung

Bei einer Online-Scheidung erfolgt die Kommunikation mit dem Scheidungsanwalt digital – von der ersten Anfrage bis zur Vollmachtserteilung. Persönliche Termine entfallen weitgehend; vor dem Familiengericht muss dennoch mindestens ein Ehegatte anwaltlich vertreten sein. Online-Scheidungen eignen sich besonders für einvernehmliche Trennungen.

Mehr dazu: Online-Scheidung

Residenzmodell

Beim Residenzmodell lebt das Kind getrennter Eltern überwiegend bei einem Elternteil, während der andere Elternteil ein gesetzliches Umgangsrecht ausübt. Es ist das in Deutschland am häufigsten praktizierte Betreuungsmodell nach einer Trennung.

Mehr dazu: Familienrecht Allensbach

Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird anlässlich einer konkreten Trennung geschlossen und regelt die Folgen der Scheidung verbindlich, etwa Unterhalt, Vermögensaufteilung, Versorgungsausgleich und den Umgang mit gemeinsamen Kindern. Sie muss in der Regel notariell beurkundet werden, insbesondere wenn Immobilien oder ein Verzicht auf Versorgungsausgleich betroffen sind.

Mehr dazu: Online-Scheidung

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist der Betrag des eigenen Einkommens, den ein Unterhaltspflichtiger für sich selbst behalten darf, bevor Unterhalt gezahlt werden muss. Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet zwischen notwendigem Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und angemessenem Selbstbehalt, etwa gegenüber Ehegatten oder Eltern.

Mehr dazu: Familienrecht Radolfzell

Streitige Scheidung

Eine Scheidung gilt als streitig, wenn sich die Ehegatten nicht über die Scheidungsfolgen einigen können und diese gerichtlich geklärt werden müssen. Sie ist in der Regel zeit- und kostenintensiver als eine einvernehmliche Scheidung.

Mehr dazu: Scheidungsanwalt Kreuzlingen

Trennungscoaching

Ein Trennungscoaching begleitet Mandantinnen und Mandanten emotional und organisatorisch durch die Trennungsphase – ergänzend zur anwaltlichen Beratung. Ziel ist es, Entscheidungen zu Sorgerecht, Umgang und Vermögen mit mehr Klarheit und weniger Konfliktbelastung zu treffen.

Mehr dazu: Coaching Familienrecht Konstanz

Trennungsjahr

Nach § 1566 BGB wird das Scheitern einer Ehe unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen. Getrenntleben setzt voraus, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht – dies ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich (§ 1567 BGB). Stimmt nur ein Ehegatte zu, ist eine Scheidung regelmäßig erst nach drei Jahren Trennung möglich.

Mehr dazu: Familienrecht Konstanz

Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt steht dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten während des Trennungsjahres bis zur Rechtskraft der Scheidung zu. Er soll den bisherigen ehelichen Lebensstandard vorübergehend absichern und unterscheidet sich vom nachehelichen Unterhalt.

Mehr dazu: Familienrecht Allensbach

Umgangsrecht

Nach § 1684 BGB hat jedes Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen; umgekehrt sind beide Elternteile zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Eltern müssen alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt; das Familiengericht kann den Umgang bei Bedarf näher regeln.

Mehr dazu: Mediation bei Trennung mit Kind

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für alleinerziehende Elternteile, deren Kind keinen oder nicht ausreichend Kindesunterhalt vom anderen Elternteil erhält. Er entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes und wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Mehr dazu: Familienrecht Konstanz

Vaterschaftsanerkennung

Nach § 1592 BGB gilt als rechtlicher Vater eines Kindes, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkennt oder gerichtlich als Vater festgestellt wird. Die Vaterschaftsanerkennung ist besonders für unverheiratete Eltern relevant und Voraussetzung für gemeinsame elterliche Sorge und Unterhaltsansprüche.

Mehr dazu: Familienrecht Radolfzell

Verbundverfahren (Scheidungsverbund)

Nach § 137 FamFG werden die Scheidung und bestimmte Folgesachen – zwingend der Versorgungsausgleich, auf Antrag auch Unterhalt, Sorgerecht, Hausrat oder Güterrecht – gemeinsam in einem Verfahren verhandelt und entschieden. Ziel ist eine einheitliche, effiziente Klärung aller Scheidungsfolgen.

Mehr dazu: Scheidungsanwalt Kreuzlingen

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich gleicht nach § 1587 BGB in Verbindung mit dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und Versorgungsanrechte beider Ehegatten grundsätzlich hälftig aus. Er wird vom Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens automatisch geprüft, sofern kein wirksamer Verzicht vorliegt.

Mehr dazu: Familienrecht Allensbach

Wechselmodell

Beim Wechselmodell betreuen beide Elternteile das Kind zu annähernd gleichen Anteilen, häufig im wöchentlichen Wechsel. Es setzt eine hohe Kooperationsbereitschaft beider Eltern und meist räumliche Nähe voraus und wird zunehmend gerichtlich anerkannt, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

Mehr dazu: Mediation bei Trennung mit Kind

Zugewinnausgleich

Endet die Zugewinngemeinschaft durch Scheidung, wird nach §§ 1372 ff. BGB der während der Ehe erzielte Zugewinn beider Ehegatten ausgeglichen. Der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn erhält einen Geldanspruch in Höhe der halben Differenz beider Zugewinne (§ 1378 BGB).

Mehr dazu: Familienrecht Radolfzell

Erbrecht20 Begriffe von A–Z

Berliner Testament

Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben ein; gemeinsame Kinder erben meist erst nach dem Tod des länger lebenden Partners. Wechselbezügliche Verfügungen binden den überlebenden Partner nach dem ersten Erbfall grundsätzlich.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung benennt eine Person vorab, wer im Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll. Das Betreuungsgericht ist an diesen Wunsch grundsätzlich gebunden, sofern keine Gründe dagegensprechen.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Enterbung

Durch Enterbung schließt der Erblasser eine Person testamentarisch von der gesetzlichen Erbfolge aus. Enterbte nahe Angehörige – Abkömmlinge, Eltern oder Ehegatten – behalten in der Regel einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Erbauseinandersetzung

Die Erbauseinandersetzung ist die Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben. Jeder Miterbe kann sie grundsätzlich jederzeit verlangen; gelingt keine einvernehmliche Einigung, kann auf Zustimmung zu einem Auseinandersetzungsplan geklagt werden.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Erbausschlagung

Wer nicht Erbe werden möchte, kann die Erbschaft innerhalb der gesetzlichen Frist gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen. Mit wirksamer Ausschlagung gilt der Betroffene rückwirkend als nicht Erbe geworden und haftet auch nicht für Nachlassverbindlichkeiten.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Erbengemeinschaft

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Über den Nachlass und einzelne Nachlassgegenstände kann grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügt werden, bis die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt ist.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Erbschaftssteuer

Der Erwerb einer Erbschaft kann Erbschaftssteuer auslösen. Die Höhe richtet sich nach Steuerklasse und Verwandtschaftsgrad zum Erblasser; Freibeträge – etwa 500.000 € für Ehegatten oder 400.000 € für Kinder – mindern die Bemessungsgrundlage.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Erbschein

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Erben und ihre Erbquote bestätigt. Banken, Grundbuchämter und Versicherungen verlangen ihn häufig als Nachweis der Erbenstellung, etwa zur Freigabe von Konten oder Umschreibung von Immobilien.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Erbvertrag

Bei einem Erbvertrag treffen Erblasser und Vertragspartner bereits zu Lebzeiten bindende Verfügungen von Todes wegen. Anders als beim Testament ist ein einseitiger Widerruf vertragsmäßiger Verfügungen nach Vertragsschluss nur eingeschränkt möglich; der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Ersatzerbe

Ein Ersatzerbe wird nur dann Erbe, wenn der zunächst berufene Erbe vor oder nach dem Erbfall wegfällt, etwa durch Vorversterben oder Ausschlagung. So verhindert der Erblasser, dass in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Gesetzliche Erbfolge

Trifft der Erblasser keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge. Erben können dann nur Verwandte, der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner sowie subsidiär der Staat sein; die Erbquoten richten sich nach Verwandtschaftsgrad und Güterstand.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Nachlassverwaltung

Die Nachlassverwaltung dient der Sicherung und geordneten Abwicklung des Nachlasses, etwa um die Haftung der Erben auf den Nachlass zu beschränken oder Gläubigeransprüche geordnet zu befriedigen. Sie wird auf Antrag vom Nachlassgericht angeordnet.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legt eine Person verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie sichert die Selbstbestimmung über medizinische Behandlungen auch dann, wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Pflichtteil

Der Pflichtteil steht Abkömmlingen, Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er ist ein Geldanspruch gegen die Erben in Höhe der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Hat der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann dem Pflichtteilsberechtigten ein zusätzlicher Ergänzungsanspruch zustehen. Dadurch soll verhindert werden, dass der Pflichtteil durch Schenkungen kurz vor dem Erbfall ausgehöhlt wird.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Testament

Ein Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, mit der ein Erblasser bestimmt, wer nach seinem Tod sein Vermögen erhalten soll. Es kann privatschriftlich – eigenhändig geschrieben und unterschrieben – oder als öffentliches Testament zur Niederschrift eines Notars errichtet werden.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann durch Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der die letztwilligen Verfügungen umsetzt. Bei mehreren Erben sorgt er insbesondere für die geordnete Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Vermächtnis

Durch ein Vermächtnis wendet der Erblasser einer Person einen bestimmten Vermögensvorteil zu, ohne sie als Erbe einzusetzen. Der Vermächtnisnehmer erhält dadurch einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe des vermachten Gegenstands oder Zahlung des vermachten Betrags.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Vor- und Nacherbe

Der Erblasser kann bestimmen, dass zunächst ein Vorerbe und nach dessen Tod ein Nacherbe den Nachlass erhält. Der Vorerbe ist in der Verfügung über Nachlassgegenstände gesetzlich beschränkt, sofern der Erblasser ihn nicht ausdrücklich davon befreit hat.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine Vertrauensperson, in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten für sie zu handeln, falls sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Sie kann eine gerichtliche Betreuung entbehrlich machen.

Mehr dazu: Erbrecht Konstanz

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