Rechtsanwalt Erbrecht Konstanz
Erben. Verwalten. Schützen.
Erfahrungen vererben sich nicht – jeder muss sie allein machen
(Kurt Tucholsky).
Vermögen dagegen kann man vererben. Wir beraten Sie, wie Sie regeln, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen bekommt, damit Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird.
Sie sind Erbe oder Vermächtnisnehmer oder möchten Ihren Pflichtteil haben?
Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft und möchten diese auseinandersetzen?
Auch hier helfen wir Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, und beraten Sie zu den Pflichten, die damit verbunden sind.
💡 Das Wichtigste in Kürze
Im Erbrecht geht es um zwei Situationen. Entweder Sie wollen regeln, wer Ihr Vermögen bekommt. Oder ein Angehöriger ist gestorben, und Sie müssen klären, was Ihnen zusteht und was jetzt zu tun ist. In beiden Fällen beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch als Mediatoren.
Viele Erbstreitigkeiten entstehen, weil ein Testament unklar formuliert ist oder ganz fehlt. Andere, weil Fristen verstreichen: Eine Erbschaft muss in der Regel innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden.
Die Themen auf dieser Seite:
Wer Sie im Erbrecht berät
Mykola Neumann ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Thurid Neumann ist Fachanwältin für Familienrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht. Beide sind zertifizierte Testamentsvollstrecker und ausgebildete Mediatoren.
Im Erbrecht hilft diese Kombination. Ein Erbfall berührt fast immer auch familiäre Fragen: das Berliner Testament nach einer Scheidung, der Pflichtteil eines Kindes aus erster Ehe, der Zugewinn, wenn ein Ehegatte stirbt. Solche Überschneidungen fallen auf, wenn man beide Rechtsgebiete täglich bearbeitet.
Die Kanzlei sitzt in Konstanz. Wir betreuen Mandate aus dem ganzen Landkreis, etwa aus Radolfzell und Allensbach, aus dem Raum Herbertingen und Mengen und aus der Schweiz. Mehr über uns lesen Sie auf der Seite Über uns.
Wer erbt?
Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erben sind nur Verwandte, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und, wenn niemand davon vorhanden ist, der Staat. Unverheiratete Partner, Stiefkinder und Freunde erben ohne Testament nichts.
Die Verwandten erben nach Ordnungen. Kinder und Enkel gehen den Eltern und Geschwistern vor. Neben den Kindern erbt ein Ehegatte, der im gesetzlichen Güterstand gelebt hat, in der Regel die Hälfte.
Testament und Erbvertrag
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, und die passt oft nicht. Ein typisches Beispiel: Ein Ehepaar hat zwei Kinder und kein Testament. Stirbt einer der Ehegatten, erbt der andere nicht allein, sondern zusammen mit den Kindern. Das Haus gehört dann einer Erbengemeinschaft, und der überlebende Ehegatte kann nicht mehr allein darüber entscheiden.
Eigenhändiges oder notarielles Testament
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam. Alternativ errichten Sie ein öffentliches Testament vor einem Notar. Das notarielle Testament ersetzt in vielen Fällen den Erbschein, was den Erben später Zeit und Kosten spart.
Gemeinschaftliches Testament und Berliner Testament
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Beim eigenhändigen genügt es, wenn einer es schreibt und beide unterschreiben. Die bekannteste Form ist das Berliner Testament: Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Längerlebenden.
Wechselbezügliche Verfügungen werden mit dem Tod des ersten Ehegatten bindend. Der überlebende Partner kann sie dann in der Regel nicht mehr ändern, auch wenn sich die Familie später ganz anders entwickelt. Außerdem können die Kinder schon nach dem ersten Erbfall ihren Pflichtteil verlangen, und ihre Freibeträge bei der Erbschaftsteuer nach dem ersten Elternteil bleiben ungenutzt. Beides lässt sich mit passenden Klauseln abfedern.
Erbvertrag
Im Erbvertrag binden sich die Beteiligten schon zu Lebzeiten. Er muss notariell beurkundet werden. Er eignet sich zum Beispiel, wenn jemand für seine Erbeinsetzung eine Gegenleistung erbringt, etwa die Pflege im Alter, oder wenn Partner ohne Trauschein sich verbindlich absichern wollen.
Wir klären mit Ihnen, welche Form zu Ihrer Situation passt, und formulieren die Verfügung so, dass sie später nicht ausgelegt werden muss. Liegt bereits ein Testament vor und haben Sie Zweifel daran, etwa wegen eines Formfehlers oder weil der Erblasser beeinflusst worden sein könnte, prüfen wir, ob es wirksam ist oder angefochten werden kann.
Testamentsvollstreckung
Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen um. Der Erblasser ernennt ihn im Testament oder Erbvertrag oder überlässt die Auswahl dem Nachlassgericht. Gibt es mehrere Erben, verteilt der Testamentsvollstrecker den Nachlass unter ihnen nach den Vorgaben des Testaments.
Sinnvoll ist eine Testamentsvollstreckung vor allem, wenn
- Erben zerstritten sind oder sich voraussichtlich nicht einigen werden,
- minderjährige Kinder erben und das Vermögen bis zu einem bestimmten Alter verwaltet werden soll,
- ein Kind mit Behinderung erbt und Sozialleistungen erhalten bleiben sollen,
- ein Unternehmen oder Immobilien im Nachlass sind, die geordnet weitergeführt werden müssen,
- Vermögen in Deutschland und in der Schweiz liegt.
Mykola Neumann und Thurid Neumann sind beide zertifizierte Testamentsvollstrecker. Wir übernehmen das Amt selbst oder beraten Erben, die mit der Arbeit eines Testamentsvollstreckers nicht einverstanden sind. Als Erbe haben Sie Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis und auf Auskunft darüber, wie der Nachlass verwaltet wird.
Pflichtteil und Enterbung
Wer enterbt wurde, geht nicht zwingend leer aus. Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Pflichtteil, Eltern dann, wenn der Verstorbene keine Kinder hatte. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Einzelne Gegenstände wie das Elternhaus können Sie damit nicht verlangen.
Schenkungen zu Lebzeiten
Hat der Erblasser vor seinem Tod große Teile seines Vermögens verschenkt, schrumpft der Nachlass und mit ihm Ihr Pflichtteil. Dagegen hilft der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod werden dem Nachlass hinzugerechnet, mit jedem vollen Jahr seit der Schenkung allerdings um ein Zehntel weniger. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt diese Frist nicht vor Auflösung der Ehe.
Auskunft und Wertermittlung
Als Pflichtteilsberechtigter wissen Sie oft nicht, was im Nachlass ist. Sie können vom Erben ein Verzeichnis über den Nachlass verlangen, auf Wunsch auch ein notarielles, und bei Immobilien oder Unternehmensanteilen die Ermittlung des Werts. Wir setzen diese Ansprüche durch und berechnen Ihren Pflichtteil.
Fristen
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben.
Wenn Sie einen Pflichtteil vermeiden wollen
Entziehen lässt sich der Pflichtteil nur in engen Ausnahmefällen. Gestalten lässt sich mehr, etwa durch einen notariellen Pflichtteilsverzicht, durch Anrechnungsbestimmungen bei Schenkungen oder durch eine frühzeitige Übertragung von Vermögen. Wir prüfen mit Ihnen, was in Ihrem Fall trägt.
Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass gehört allen gemeinsam. Kein Miterbe kann allein über das Haus, das Konto oder das Auto verfügen, und schon ein einziger Miterbe kann einen Verkauf blockieren. Über die laufende Verwaltung entscheidet die Mehrheit nach Erbteilen, für Verfügungen über Nachlassgegenstände braucht es alle.
Jeder Miterbe kann grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. In der Praxis führt sie über einen von drei Wegen:
- Die Erben einigen sich auf einen Auseinandersetzungsvertrag, auch mit Hilfe einer Mediation.
- Ein Miterbe klagt auf Zustimmung zu seinem Teilungsplan.
- Eine Immobilie wird auf Antrag eines Miterben teilungsversteigert. Welcher Preis dabei erzielt wird, lässt sich kaum vorhersagen.
Wir vertreten einzelne Miterben, erarbeiten Teilungspläne und prüfen Alternativen zur Versteigerung, etwa die Übernahme durch einen Miterben gegen Ausgleichszahlung. Wenn die Familie im Gespräch bleiben soll, begleiten wir die Auseinandersetzung als Erbmediation. Mandate aus dem Landkreis Sigmaringen, etwa aus Herbertingen oder Mengen, betreuen wir ebenfalls, mehr dazu auf der Seite Familienrecht Herbertingen.
Nach dem Erbfall: Ausschlagung, Haftung, Erbschein
Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen auf die Erben über, mit allen Schulden. Dazu zählen auch die Kosten der Beerdigung, Pflichtteile und Vermächtnisse. Annehmen müssen Sie die Erbschaft nicht ausdrücklich, sie fällt Ihnen von selbst an.
Ausschlagung: sechs Wochen
Ist der Nachlass überschuldet, bleibt Ihnen wenig Zeit. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Erbfall und davon erfahren haben, warum Sie Erbe sind. Bei einem Testament beginnt sie nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, beträgt die Frist sechs Monate. Das betrifft viele Erbfälle zwischen Konstanz und der Schweiz. Wer die Frist verstreichen lässt, hat die Erbschaft angenommen.
Haftung auf den Nachlass beschränken
Als Erbe haften Sie zunächst auch mit Ihrem eigenen Vermögen. Diese Haftung lässt sich auf den Nachlass beschränken, etwa durch eine Nachlassverwaltung, ein Nachlassinsolvenzverfahren oder die Dürftigkeitseinrede, wenn der Nachlass nicht einmal die Kosten eines solchen Verfahrens deckt. Über ein Aufgebotsverfahren lassen sich unbekannte Gläubiger ermitteln.
Erbschein und Nachlassgericht in Konstanz
Banken, Grundbuchamt und Versicherungen verlangen meist einen Nachweis, wer Erbe ist. Das ist der Erbschein, den das Nachlassgericht auf Antrag erteilt. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, reicht das häufig aus. In Baden-Württemberg sind die Amtsgerichte Nachlassgerichte. Hatte der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Konstanz, Allensbach, auf der Reichenau oder im Bezirk des Amtsgerichts Radolfzell, ist das Amtsgericht Konstanz zuständig.
Wir stellen die Unterlagen zusammen, bereiten den Antrag vor und übernehmen die Kommunikation mit Banken und Behörden.
Erbfälle zwischen Deutschland und der Schweiz
Konstanz und Kreuzlingen liegen Tür an Tür, und viele Familien haben Vermögen auf beiden Seiten der Grenze. Im Erbfall stellt sich dann zuerst die Frage, welches Recht gilt und welches Gericht zuständig ist, und Deutschland und die Schweiz beantworten sie nicht immer gleich.
Aus deutscher Sicht gilt die Europäische Erbrechtsverordnung. Danach richtet sich das Erbrecht grundsätzlich nach dem Staat, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Testament kann man stattdessen das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt. Die Schweiz wendet die Verordnung nicht an, sondern ihr eigenes internationales Privatrecht. Dessen erbrechtliche Regeln gelten in überarbeiteter Fassung seit dem 1. Januar 2025, unter anderem um Zuständigkeitskonflikte mit dem Ausland zu verringern.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz außerdem ein neues Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt dort nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Wie viel ein enterbtes Kind bekommt, hängt damit unmittelbar davon ab, welches Recht auf den Erbfall anzuwenden ist.
Für die Erbschaftsteuer gibt es zwischen Deutschland und der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen. In der Schweiz ist die Erbschaftsteuer Sache der Kantone. Für Erbfälle mit Bezug zur Türkei gilt ein vorrangiger Staatsvertrag mit eigenen Regeln.
Bei grenzüberschreitenden Nachlässen prüfen wir, welches Recht gilt, wo ein Erbnachweis beantragt werden muss und wie ein Testament gestaltet sein sollte, damit es in beiden Ländern trägt. Mehr zur Grenzregion lesen Sie auf der Seite Scheidungsanwalt Kreuzlingen.
Erbschaftsteuer
Wer erbt, muss unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Ihre Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und nach dem Wert der Erbschaft. Vom geerbten Vermögen werden Freibeträge abgezogen.
Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es drei Steuerklassen:
- Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern und Großeltern
- Steuerklasse II: Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder, Stief- und Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner
- Steuerklasse III: alle übrigen Personen, zum Beispiel Freunde oder Lebensgefährten
Diese Freibeträge gelten:
| Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| übrige Erben der Steuerklasse I | 100.000 € |
| Erben der Steuerklasse II | 20.000 € |
| Erben der Steuerklasse III | 20.000 € |
Enkel erhalten ebenfalls 400.000 €, wenn ihr Elternteil, also das Kind des Erblassers, bereits verstorben ist. Ehegatten und Kinder können zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag erhalten. Das selbst genutzte Familienheim lässt sich unter engen Voraussetzungen steuerfrei vererben, etwa wenn der Erbe dort selbst zehn Jahre lang wohnt.
Vermächtnis
Der Erblasser kann durch eine Verfügung von Todes wegen ein Vermächtnis anordnen.
Durch ein Vermächtnis erhält der Vermächtnisnehmer einen Anspruch gegen den Beschwerten auf Leistung des vermachten Gegenstandes oder Zahlung des vermachten Geldbetrages.
Auflage
Eine letztwillige Verfügung kann eine Auflage enthalten, durch die dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer eine Leistung auferlegt wird, ohne dass ein anderer ein Recht auf die Leistung erhält.
Vor- und Nacherbe
Der Erblasser kann einen Erben in der Weise bestimmen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist.
Wer zuerst Erbe wird, ist der Vorerbe. Wer danach erbt, ist der Nacherbe.
Der Vor- und der Nacherbe sind damit Rechtsnachfolger desselben Erblassers, jedoch zeitlich nacheinander.
Die Verfügungsbefugnis des Vorerben über zum Nachlass gehörende Gegenstände ist von Gesetzes wegen beschränkt. Der Erblasser kann den Vorerben jedoch von gewissen Verfügungsbeschränkungen befreien.
Ersatzerbe
Der Erblasser kann für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen.
Der Ersatzerbe wird also nur für den Fall Erbe, dass der zunächst Berufene nicht Erbe wird.
Nachlassplanung und Unternehmensnachfolge
Eine vorausschauende Nachlassplanung sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird und Ihr Vermögen geordnet übergeht. Dazu gehören die Unternehmens- und Vermögensnachfolge, die vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen zu Lebzeiten.
Testamentsvollstreckung als Absicherung
Mit einer Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihre Verfügungen und Auflagen tatsächlich erfüllt werden. Ein zuverlässiger Testamentsvollstrecker verhindert oft Streit unter den Erben, hält den Nachlass zusammen und nimmt den Erben die Verwaltungsarbeit ab. Außerdem schützt er den Nachlass vor dem Zugriff von Gläubigern der Erben.
Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge stellt vor allem bei Familienunternehmen hohe Anforderungen. Es geht darum, das Vermögen zu erhalten, die Familie zu versorgen und den Charakter des Unternehmens zu bewahren. Dabei spielen rechtliche und steuerliche Fragen ebenso eine Rolle wie die Einbindung minderjähriger Familienmitglieder, eine Testamentsvollstreckung oder eine Stiftung als Gestaltungsmittel.
Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen
Wer Vermögen schon zu Lebzeiten überträgt, kann die Nachfolge steuerlich und organisatorisch erleichtern.
Analyse und Nachfolgekonzept
Am Anfang steht eine genaue Analyse der Ausgangslage. Daraus entwickeln wir Handlungsmöglichkeiten und stimmen mit Ihnen ein Nachfolgekonzept ab. Fragen des Gesellschafts- und Steuerrechts beziehen wir ein.
Hängen erbrechtliche Fragen mit einer Trennung zusammen, etwa beim Pflichtteil des getrennt lebenden Ehegatten, beraten wir Sie auch im Familienrecht. Zum Ablauf einer Scheidung: Scheidungsanwalt Konstanz.
Vorsorgevollmachten und Verfügungen
Frühzeitige Vorsorge schafft Sicherheit, für Sie selbst und für die Menschen, die Sie im Notfall vertreten sollen. Mit klar formulierten Vollmachten und Verfügungen legen Sie fest, wer in rechtlichen, finanziellen und medizinischen Angelegenheiten in Ihrem Sinne entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Jede Verfügung sollte auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sein. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung.
- Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten für Sie zu handeln. Dazu gehören etwa Bankgeschäfte, das Abschließen oder Kündigen von Verträgen und die Verwaltung Ihres Vermögens, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. - Patientenverfügung
In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. So richten sich Behandlungen nach Ihren Wertvorstellungen. - Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung benennen Sie vorab eine Person, die das Gericht im Fall einer rechtlichen Betreuung als Betreuer einsetzen soll. So erhöhen Sie die Chance, dass eine vertraute Person Ihre Angelegenheiten regelt.
Warum Beratung sinnvoll ist
Eine passende Gestaltung verhindert späteren Streit und sorgt dafür, dass Ihre Entscheidungen wirksam umgesetzt werden. Wir prüfen mit Ihnen die richtige Kombination von Vollmachten und Verfügungen, formulieren die Dokumente so, dass sie den rechtlichen Anforderungen genügen, und begleiten Sie bei Bedarf zur Beglaubigung oder Hinterlegung.
Wenn Sie möchten, erstellen wir Ihnen ein persönlich abgestimmtes Vorsorgepaket oder bereiten Vorlagen vor, die wir gemeinsam fertigstellen.
FAQs
Die Kosten der Erstberatung richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Üblich sind, je nach Umfang und Komplexität, pauschale Beträge, die vorab transparent mitgeteilt werden.
In Baden-Württemberg sind die Amtsgerichte Nachlassgerichte. Hatte der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Konstanz, Allensbach, auf der Reichenau oder im Bezirk des Amtsgerichts Radolfzell, ist das Amtsgericht Konstanz zuständig. Dort werden Testamente eröffnet, Erbscheine erteilt und Ausschlagungen entgegengenommen.
In der Regel sechs Wochen, ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, sind es sechs Monate. Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen.
Aus deutscher Sicht gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, also Schweizer Recht. Das ändert sich, wenn er im Testament wirksam das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt hat. Die Schweiz beurteilt die Frage nach ihrem eigenen internationalen Privatrecht. Weil beide Seiten nicht immer zum selben Ergebnis kommen, sollte der Einzelfall geprüft werden.
Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, unter Umständen auch Eltern, haben trotz Enterbung einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sie können vom Erben Auskunft über den Nachlass verlangen. Schenkungen aus den letzten zehn Jahren vor dem Tod können den Anspruch erhöhen. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren.
Erbrechtsanwälte beraten und vertreten unter anderem bei Testament und Erbvertrag, Pflichtteilsansprüchen, Enterbungen, Erbauseinandersetzungen, Unternehmensnachfolge, Nachlassplanung, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung sowie in erbrechtlichen Mediations- und Streitfällen.
Sie können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Kanzlei einen Termin vereinbaren. Sinnvoll ist es, bereits bei der Kontaktaufnahme kurz Ihr Anliegen zu schildern und vorhandene Unterlagen zum Termin mitzubringen.
Zu Beginn schildern Sie Ihre Situation und Ihre Ziele, etwa zur Nachlassplanung oder zu bestehenden Streitigkeiten. Der Anwalt prüft die rechtliche Ausgangslage, erläutert Handlungsmöglichkeiten wie Testament, Pflichtteilsregelung oder Erbauseinandersetzung und entwickelt mit Ihnen ein strukturiertes Vorgehen.
Erbrechtliche Mediation wird teils direkt von spezialisierten Kanzleien, teils von Mediatoren mit juristischem Hintergrund angeboten. Wichtig sind Erfahrung im Erbrecht, Mediationsausbildung und die Möglichkeit, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen.
Wir bieten Erbmediation selbst an. Mykola Neumann und Thurid Neumann sind Rechtsanwälte und ausgebildete Mediatoren.
Nein. Eine kostenlose Erstberatung ist im Erbrecht eher die Ausnahme. Seriöse Kanzleien informieren vorab über die voraussichtlichen Kosten und klären, ob nach RVG oder auf Basis einer Honorarvereinbarung abgerechnet wird.
Notare rechnen nach gesetzlich festen Gebühren ab, Anwälte können nach RVG oder Honorarvereinbarung abrechnen. Was günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab: vom Streitwert, vom Umfang der Beratung und davon, ob nur gestaltet wird, etwa ein Testament, oder auch gestritten.
Ein Anwalt für Erbrecht ist sinnvoll, wenn Sie ein Testament gestalten wollen, über Enterbung oder Pflichtteilsrechte nachdenken, in eine Erbengemeinschaft eingebunden sind, es zu Streit kommt oder Sie eine größere Vermögens- oder Unternehmensnachfolge regeln möchten.
Ein notarielles Testament bietet hohe formelle Sicherheit und wird vom Notar beurkundet. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann besonders umfassend strategisch beraten und Gestaltungsvarianten aufzeigen. Häufig ist eine Kombination sinnvoll: anwaltliche Gestaltung, anschließend notarielle Beurkundung.
Grundsätzlich trägt jeder seine Anwaltskosten selbst. In gerichtlichen Verfahren kann das Gericht die Kosten je nach Ausgang des Verfahrens verteilen. Bei klaren Nachlassinteressen ist es möglich, Kosten teilweise aus dem Nachlass zu bestreiten. Das hängt aber vom Einzelfall ab.
Je nach Situation sind dies die Erben, ein vom Erblasser eingesetzter Testamentsvollstrecker, gegebenenfalls ein Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter. Für rechtliche Fragen und Streitigkeiten werden regelmäßig spezialisierte Erbrechtsanwälte hinzugezogen.
Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, außergerichtlich und vor Gericht, und suchen auch hier nach einer einvernehmlichen Lösung.
Mediation
Bei der Mediation geht es nicht um Positionen, sondern um Interessen, die hinter den Positionen stecken. Werden diese hinterfragt, ist es leichter, interessengerechte Lösungen zu finden, die einen Weg zum Gericht überflüssig machen.
Coaching
Coaching unterstützt Sie dabei, in herausfordernden Lebensphasen eigene Ressourcen zu aktivieren, neue Wege zu finden und Ihre persönliche sowie berufliche Entwicklung selbstbestimmt voranzubringen.