Wer in Kreuzlingen, Konstanz oder Singen wohnt und in der Schweiz verdient, bringt in jede Unterhaltsberechnung eine Zahl mit, die nicht in Euro auf dem Lohnzettel steht. Hier lesen Sie, wie aus einem Schweizer Lohn das Einkommen wird, nach dem sich Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt richten.
Das Wichtigste in Kürze
- Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen in Euro, also Bruttolohn in Franken abzüglich Steuern, Sozialabgaben und anerkannter Abzüge.
- 13. Monatslohn, Boni und Sonderzahlungen gehören dazu und werden auf zwölf Monate verteilt.
- Pensionskassenbeiträge und Krankenversicherung mindern das Einkommen, Spesen können es erhöhen.
- Lebt der Unterhaltspflichtige in der Schweiz, kann sein Einkommen nach der Kaufkraft gekürzt werden. Der Bundesgerichtshof hat das gebilligt.
- Für einen Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland spricht in der Regel nichts für eine solche Kürzung.
Sie wollen Ihren Unterhalt prüfen lassen? Rufen Sie uns an: 07531 917791. Mykola Neumann ist Fachanwalt für Familienrecht in Konstanz.
Warum Schweizer Einkommen den Unterhalt so oft verzerrt
Unterhalt bei Grenzgängern in die Schweiz wird nach denselben Regeln berechnet wie jeder andere Unterhalt in Deutschland. Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt nach dem Einkommen beider Ehegatten. Schwierig wird es bei der Frage, welches Einkommen überhaupt zugrunde gelegt wird.
Ein Schweizer Lohnausweis sieht anders aus als eine deutsche Gehaltsabrechnung. Die Abzüge heißen anders, die Steuer wird zum Teil in der Schweiz und zum Teil in Deutschland erhoben, und der Betrag lautet auf Franken. Schon ein falsch angesetzter Wechselkurs oder eine vergessene Sonderzahlung kann den Unterhalt um einen spürbaren Betrag im Monat verschieben, und das über Jahre.
Typische Fehlerquellen in der Praxis:
- Es wird nur der Monatslohn angesetzt, ohne 13. Monatslohn und Bonus.
- Die Schweizer Quellensteuer wird abgezogen, die deutsche Einkommensteuer aber vergessen oder doppelt berücksichtigt.
- Pensionskassenbeiträge werden übersehen oder als freiwillige Sparleistung behandelt.
- Spesenpauschalen werden komplett ausgeklammert, obwohl sie teilweise Einkommen sind.
Welche Einkünfte zum Einkommen zählen
Ausgangspunkt ist alles, was der Unterhaltspflichtige im maßgeblichen Zeitraum verdient hat, in der Regel in den letzten zwölf Monaten oder im letzten Kalenderjahr. Dazu gehören:
- der Grundlohn,
- der 13. Monatslohn, der in der Schweiz weit verbreitet ist,
- Boni, Provisionen und Gratifikationen,
- Zulagen für Schicht- oder Nachtarbeit,
- Steuererstattungen aus Deutschland in dem Jahr, in dem sie zufließen.
Spesen sind ein Sonderfall. Erstattet der Arbeitgeber tatsächliche Auslagen, etwa Hotel und Bahn auf einer Dienstreise, ist das kein Einkommen. Pauschalen, die über den tatsächlichen Aufwand hinausgehen, werden dagegen ganz oder teilweise als Einkommen behandelt. Wie viel davon angerechnet wird, hängt davon ab, was der Pflichtige dadurch zu Hause tatsächlich spart.
Was vom Schweizer Bruttolohn abgezogen wird
Vom Bruttolohn werden die Beträge abgezogen, die der Pflichtige zwingend zahlen muss oder die das Unterhaltsrecht anerkennt:
- Steuern. Grenzgänger zahlen in der Schweiz eine Quellensteuer von höchstens 4,5 Prozent des Bruttolohns, sofern sie dem Arbeitgeber eine Ansässigkeitsbescheinigung ihres deutschen Finanzamts vorlegen. Besteuert wird der Lohn dann in Deutschland, die Schweizer Quellensteuer wird angerechnet. Abgezogen wird die Steuer, die tatsächlich gezahlt wurde.
- Sozialabgaben. Beiträge zu AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung entsprechen den deutschen Sozialversicherungsbeiträgen und werden voll abgezogen.
- Pensionskasse. Die Pflichtbeiträge zur beruflichen Vorsorge nach dem BVG sind Altersvorsorge und mindern das Einkommen. Zusätzliche freiwillige Vorsorge, etwa die Säule 3a, wird nur in begrenztem Umfang anerkannt.
- Krankenversicherung. Grenzgänger können sich zwischen einer Versicherung in der Schweiz und in Deutschland entscheiden. Die Beiträge für die gewählte Versicherung werden abgezogen.
- Berufsbedingte Aufwendungen. Dazu zählen vor allem die Fahrtkosten über die Grenze. In Konstanz und Umgebung wenden die Gerichte die Leitlinien der süddeutschen Oberlandesgerichte an, die dafür eigene Pauschalen vorsehen.
Was danach übrig bleibt, ist das bereinigte Nettoeinkommen. Erst dieser Betrag wird in Euro umgerechnet und in die Unterhaltsberechnung eingesetzt.
Wechselkurs und Kaufkraft: zwei verschiedene Fragen
Für die Umrechnung von Franken in Euro gibt es keinen gesetzlich festgelegten Stichtag. In der Praxis wird meist mit einem Durchschnittskurs für den Zeitraum gerechnet, aus dem das Einkommen stammt. Weil der Franken schwankt, lohnt es sich, den verwendeten Kurs offen zu benennen und nachzurechnen.
Davon zu trennen ist die Kaufkraft. Lebt der Unterhaltspflichtige selbst in der Schweiz, sind seine Lebenshaltungskosten dort deutlich höher. Der Bundesgerichtshof hat in einem solchen Fall gebilligt, dass das Schweizer Einkommen anhand von Preisniveaudaten auf deutsche Verhältnisse heruntergerechnet wurde, bevor der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt wurde (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2014, XII ZB 661/12).
Für Grenzgänger sieht die Lage anders aus:
- Wer in Konstanz, Radolfzell oder Singen wohnt, kauft in Deutschland ein und zahlt deutsche Mieten.
- Eine Kürzung wegen höherer Schweizer Lebenshaltungskosten ist dann in der Regel nicht zu begründen.
- Wer als Grenzgänger trotzdem mit Schweizer Preisen argumentiert, sollte damit rechnen, dass das Gericht dem nicht folgt.
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So gehen Sie vor
- Unterlagen sammeln. Lohnausweise und Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate, den letzten deutschen Steuerbescheid, Belege zur Krankenversicherung und den Pensionskassenausweis.
- Auskunft verlangen. Wer Unterhalt fordert, hat gegen den anderen einen Anspruch auf Auskunft über sein Einkommen und auf Vorlage von Belegen. Das gilt auch für Einkommen aus der Schweiz.
- Einkommen bereinigen. Alle Einkünfte addieren, Steuern, Sozialabgaben, Vorsorge und berufsbedingte Kosten abziehen.
- Umrechnen und berechnen. Das bereinigte Einkommen zu einem nachvollziehbaren Kurs in Euro umrechnen und dann den Unterhalt bestimmen.
- Ergebnis festhalten. Eine Einigung über den Kindesunterhalt sollte tituliert werden, etwa durch eine Jugendamtsurkunde, damit sie notfalls vollstreckt werden kann.
Häufige Fragen
Zählt der 13. Monatslohn beim Unterhalt mit?
Ja. Der 13. Monatslohn gehört zum Einkommen und wird gemeinsam mit Boni und anderen Sonderzahlungen auf zwölf Monate verteilt. Wer nur den regulären Monatslohn ansetzt, rechnet mit einem zu niedrigen Einkommen.
Welcher Wechselkurs gilt für den Unterhalt?
Einen gesetzlich festgelegten Kurs gibt es nicht. In der Praxis wird meist ein Durchschnittskurs für den Zeitraum verwendet, aus dem das Einkommen stammt. Der gewählte Kurs sollte in der Berechnung offen ausgewiesen werden.
Werden Pensionskassenbeiträge vom Einkommen abgezogen?
Ja, die Pflichtbeiträge zur beruflichen Vorsorge nach dem BVG mindern das Einkommen wie Beiträge zur deutschen Rentenversicherung. Freiwillige Einzahlungen, etwa in die Säule 3a, werden nur in begrenztem Umfang anerkannt.
Wird mein Einkommen wegen der hohen Schweizer Preise gekürzt?
Nur wenn Sie selbst in der Schweiz leben. Dann kann das Einkommen anhand der Kaufkraft auf deutsche Verhältnisse umgerechnet werden. Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland können sich darauf in der Regel nicht berufen.
Wie erfahre ich, was mein Ex-Partner in der Schweiz verdient?
Über den Auskunftsanspruch. Der Unterhaltspflichtige muss sein Einkommen offenlegen und Belege vorlegen, etwa Lohnausweise und Steuerbescheide. Verweigert er das, kann die Auskunft gerichtlich durchgesetzt werden.
Wo finde ich einen Anwalt für Unterhalt bei Schweizer Einkommen in Konstanz?
Die Kanzlei Neumann & Neumann in Konstanz berät Grenzgänger und deren Familien zu Unterhalt, Scheidung und Versorgungsausgleich. Mehr zur Grenzregion lesen Sie auf der Seite Scheidungsanwalt Kreuzlingen.
Weitere Themen rund um Trennung und Scheidung finden Sie auf den Seiten Familienrecht in Konstanz und Scheidungsanwalt Konstanz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an die Kanzlei Neumann & Neumann.
