Rechtsanwälte für Familienrecht in Radolfzell

Anwalt Familienrecht Radolfzell

Neumann & Neumann Rechtsanwälte

 

Wenn familiäre Konflikte zu rechtlichen Fragen werden, betrifft dies einen der sensibelsten Bereiche des Lebens. Ob Trennung, Scheidung, Sorgerechtsregelungen oder Unterhaltsansprüche: Die Konsequenzen haben oft langfristige Auswirkungen auf Ihr Leben und Ihre Finanzen. Die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte begleitet Sie in Konstanz als erfahrener Partner im Familienrecht – mit fachlicher Präzision, strategischem Vorgehen und dem nötigen Einfühlungsvermögen.

Unser Ziel ist ein rechtlich einwandfreies Ergebnis, das sich in der Realität verlässlich durchsetzen lässt und Ihnen Sicherheit gibt. Wir setzen konsequent auf eine offene Beratung auf Augenhöhe sowie auf klar kommunizierte Strategien.

💡 Das Wichtigste in Kürze

Das Familienrecht erfordert rechtssichere Konzepte in Lebensphasen, die oft emotional sehr fordernd sind. Durch vorausschauende Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen lassen sich viele Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden. Sollte ein Konflikt dennoch unausweichlich sein, setzen wir uns mit aller Konsequenz für Ihre Interessen ein. Sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch im gerichtlichen Verfahren.

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen:

  • Trennung

  • Ehescheidung

  • Unterhalt (Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt)

  • Zugewinnausgleich

  • Sorgerecht

  • Umgangsrecht

  • Versorgungsausgleich

  • Hausrat

  • Vermögensauseinandersetzung

 

Auf Ihren Wunsch hin begleiten wir Sie außerdem bei der Erarbeitung einvernehmlicher Regelungen, beispielsweise im Zuge einer Mediation.

Ihre Kanzlei für Familienrecht in Radolfzell

Die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte ist in Konstanz ansässig und tief mit den Abläufen der regionalen Justiz vertraut. Neben Mandanten aus Konstanz begleiten wir auch ratsuchende Mandantinnen und Mandanten aus Radolfzell zuverlässig bei ihren rechtlichen Anliegen. Diese regionale Verbundenheit sichert Ihnen eine effiziente und persönliche Betreuung.

Wir stehen Ihnen außergerichtlich sowie vor dem Familiengericht Konstanz zur Seite. Unser oberstes Ziel: Konflikte rational und deeskalierend zu lösen, während Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche absolut im Vordergrund bleiben.

Wer wir sind

Neumann & Neumann Rechtsanwälte konzentrieren sich ganz auf familienrechtliche Mandate und stehen Privatpersonen in allen Phasen von Familienkonflikten partnerschaftlich zur Seite. Fachliche Präzision und eine objektive Abwägung von Chancen und Risiken prägen dabei unser Handeln.

Langjährige Erfahrung und maßgeschneiderte Lösungen.

Unsere tiefe Spezialisierung im Familienrecht ermöglicht eine präzise Einschätzung der rechtlichen Lage. Statt auf Pauschallösungen setzen wir auf eine maßgeschneiderte und individuelle Analyse Ihres Falles.

Wir bieten unseren Mandanten klare Kommunikation, verlässliche Erreichbarkeit und einen roten Faden im gesamten Verfahren. Indem wir juristische Entscheidungen transparent und verständlich vermitteln, schaffen wir für Sie die nötige Klarheit und Sicherheit für jeden weiteren Schritt.

Unsere Schwerpunkte im Familienrecht

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragestellungen. Neumann & Neumann Rechtsanwälte beraten und vertreten insbesondere in folgenden Bereichen.

Scheidung und Trennung

Wir begleiten Sie von der rechtlichen Trennung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens. Dazu gehören die Vorbereitung der Scheidung, die Klärung von Folgesachen und die Verfahrensführung vor dem zuständigen Gericht.

Unterhalt und Sorgerecht

Fragen zum Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht erfordern präzise rechtliche Prüfung und konsequente Durchsetzung. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung

Bei der Vermögensauseinandersetzung kommt es auf saubere Berechnung und belastbare Argumentation an. Wir analysieren Vermögenswerte, prüfen Ausgleichsansprüche und sichern Ihre wirtschaftliche Position.

Eheverträge und Trennungsvereinbarungen

Durch klare vertragliche Regelungen lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden oder begrenzen. Wir entwerfen und prüfen Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Trennung

Eine Trennung markiert das Ende der gemeinsamen Lebensführung und setzt gleichzeitig das gesetzliche Trennungsjahr in Gang. Dieses Jahr ist die zwingende Voraussetzung für eine spätere Ehescheidung. Bereits in dieser Phase müssen wesentliche Weichen gestellt werden – vom ersten Anspruch auf Trennungsunterhalt über die Nutzung der gemeinsamen Immobilie bis hin zur Betreuung der Kinder. Wir helfen Ihnen, in dieser sensiblen Phase den Überblick zu behalten und faire, außergerichtliche Lösungen für die Zukunft zu finden.

Ehescheidung

Das Gesetz sieht vor, dass ein Scheidungsantrag grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden kann. Daher empfiehlt es sich, das genaue Datum der Trennung von Anfang an klar zu definieren und rechtssicher festzuhalten (z. B. durch eine schriftliche Mitteilung an den Partner). Eine lückenlose Dokumentation verhindert, dass der Trennungszeitpunkt im späteren Gerichtsverfahren zum Streitpunkt wird und das Verfahren unnötig verzögert.

Trennungsunterhalt

Verdient ein Ehegatte weniger als der andere, hat er ab dem offiziellen Trennungszeitpunkt grundsätzlich Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die rechtlichen Anforderungen daran sind zeitlich gestaffelt:

  • Während des Trennungsjahres: In dieser Phase steht die Beibehaltung der ehelichen Verhältnisse im Vordergrund. Wer während der Ehe nicht erwerbstätig war, muss im ersten Jahr der Trennung im Regelfall keine Arbeit aufnehmen.

  • Nach Ablauf des Trennungsjahres: Die Hürden für den Unterhalt steigen. Die Kriterien gleichen sich zunehmend den Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts (Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung) an.

Das bedeutet für die Praxis: Nach dem ersten Jahr der Trennung besteht für beide Partner grundsätzlich die Verpflichtung, den eigenen Lebensunterhalt durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit selbst zu sichern.

Ehegattenunterhalt

Ab der rechtskräftigen Scheidung gilt im Familienrecht das Prinzip, dass jeder Ex-Partner eigenständig für seinen Lebensunterhalt aufkommen muss. Eine nacheheliche Unterhaltspflicht entsteht nur dann, wenn einer der folgenden gesetzlichen Tatbestände erfüllt ist:

  1. Betreuungsunterhalt: Bei der Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder.

  2. Unterhalt wegen Alters: Wenn der Start oder die Wiederaufnahme einer Arbeit altersbedingt unzumutbar ist.

  3. Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen: Wenn gesundheitliche Einschränkungen eine Erwerbstätigkeit verhindern.

  4. Erwerbslosen- und Aufstockungsunterhalt: Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder zum Ausgleich drastischer Einkommensunterschiede nach der Ehe.

  5. Ausbildungsunterhalt: Wenn eine Ausbildung ehebedingt abgebrochen oder gar nicht erst begonnen wurde.

  6. Unterhalt aus Billigkeitsgründen: Für schwerwiegende Sonderfälle, die gesetzlich nicht explizit erfasst sind.

Jeder Unterhaltsanspruch steht unter dem Vorbehalt der rechtlichen Begrenzung: Eine Befristung oder Kürzung ist je nach Einzelfall möglich. Darüber hinaus setzt die Pflicht zur Zahlung immer die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten voraus. Der gesetzlich geschützte Selbstbehalt darf dabei nicht unterschritten werden. Die aktuellen Grenzwerte hierzu regelt die Düsseldorfer Tabelle.

Kindesunterhalt

Im Unterhaltsrecht für minderjährige Kinder gilt das Prinzip der Aufteilung: Der Elternteil, der die tägliche Pflege und Erziehung übernimmt, leistet den Betreuungsunterhalt. Der andere Part kommt seiner Pflicht durch die Zahlung von Barunterhalt nach.

Die Berechnung des Barunterhalts basiert auf klaren Faktoren:

  • Grundlage: Das Nettoeinkommen des Verpflichteten und die Zahl der Unterhaltsberechtigten.

  • Richtlinie: Die Einstufung erfolgt nach den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle, wobei das Kindergeld zur Hälfte bedarfsmindernd angerechnet wird.

  • Volljährige Kinder: Sobald das Kind volljährig ist, entfällt der reine Betreuungsunterhalt. Beide Eltern haften dann anteilig nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.

Die eigentliche Schwierigkeit in der Praxis besteht fast immer in der korrekten Ermittlung des bereinigten Einkommens. Noch mathematisch anspruchsvoller ist die Ausgestaltung beim sogenannten Wechselmodell, bei dem die Kinder zu annähernd gleichen Teilen bei beiden Eltern leben. Wir unterstützen Sie dabei, hier zu einer gerechten und rechtssicheren Lösung zu gelangen.

 

Zugewinnausgleich

Wer keinen Ehevertrag vereinbart hat, führt eine Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen beider Partner bleiben dadurch grundsätzlich getrennt. Erst mit der rechtskräftigen Scheidung findet ein Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses statt.

Die Ermittlung des Zugewinns folgt einem klaren Prinzip:

  • Anfangsvermögen: Der Vermögensstand am Tag der Eheschließung (dieser Wert wird zusätzlich mit dem Lebenshaltungskostenindex indexiert).

  • Endvermögen: Der Vermögensstand am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.

  • Hinweis: Erbschaften und Schenkungen werden sowohl beim Anfangs- als auch beim Endvermögen berücksichtigt.

Die Differenz aus diesen beiden Werten bildet den Zugewinn. Wer das größere Plus erwirtschaftet hat, ist verpflichtet, die Hälfte der Differenz an den Ex-Partner auszugleichen. Können sich die Eheleute nicht außergerichtlich einigen, wird die Entscheidung per Antrag an das Familiengericht übertragen. Wir unterstützen Sie hierbei mit professionellen, gerichtskonformen Berechnungsprogrammen, die eine exakte und belastbare Ermittlung der Ansprüche garantieren.

Sorgerecht

Der gesetzliche Regelfall sieht vor, dass das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Trennung oder Ehescheidung fortbesteht. Eine vollständige oder teilweise Übertragung (z. B. nur für die Gesundheitsfürsorge) auf einen Partner erfolgt ausschließlich über ein gerichtliches Antragsverfahren.

Für das gemeinsame Sorgerecht gelten folgende Grundsätze:

  • Kommunikation als Basis: Die Eltern müssen in der Lage sein, miteinander zu kooperieren. Eine grundlose Verweigerung von Gesprächen durch einen Elternteil rechtfertigt die Übertragung des alleinigen Sorgerechts jedoch noch nicht.

  • Alltagsentscheidungen: Angelegenheiten des täglichen Lebens (z. B. Schlafenszeiten, Ernährung, Freizeitgestaltung) entscheidet jeder Elternteil während der Betreuungszeit allein.

  • Gemeinsame Entscheidungen: Nur weichenstellende Fragen, die die Entwicklung des Kindes nachhaltig beeinflussen (Schulwahl, Ausbildung, Religion, medizinische Eingriffe), erfordern das Einvernehmen beider Eltern.

Abzugrenzen vom allgemeinen Sorge- ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dieses Recht legt fest, wo das Kind seinen Hauptwohnsitz hat und zieht enge Grenzen bei geplanten Umzügen eines Elternteils. Ohne Konsens entscheidet auch hier das Familiengericht. Wichtig für die Praxis: Gemäß aktueller BGH-Rechtsprechung wird der tatsächliche Aufenthalt des Kindes künftig zunehmend über die Ausgestaltung des Umgangsrechts gesteuert.

Umgangsrecht

Umgang mit den eigenen Kindern zu haben, ist für den nicht betreuenden Elternteil Recht und Pflicht zugleich.

Treten bei der Umsetzung Probleme auf, können die Jugendämter oft erfolgreich vermitteln. Eine einvernehmliche Lösung ohne gerichtliche Hilfe ist in jedem Fall der beste Weg. Die Praxis zeigt leider, dass gerichtliche Umgangsverfahren oft eine Spirale von Folgestreitigkeiten in Gang setzen, und das auf dem Rücken der Kinder. Lässt sich keine direkte Einigung erzielen, raten wir daher ausdrücklich dazu, zunächst eine Mediation zu versuchen, bevor als letztes Mittel ein formeller Antrag auf Umgangsregelung bei Gericht eingereicht wird.

Versorgungsausgleich

Hat eine Ehe länger als drei Jahre bestanden, regelt das Familiengericht den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung automatisch. Berechnet wird hierfür die Spanne zwischen dem Monat der Heirat und dem Monat der Zustellung des Scheidungsantrags. Bei einer kürzeren Ehedauer findet der Ausgleich hingegen nur statt, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.

Das Prinzip des Versorgungsausgleichs:

  • Was wird ausgeglichen? Alle während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche.

  • Welche Kassen betrifft es? Sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch private Vorsorgemodelle.

  • Gibt es Alternativen? Die Ehepartner können den Ausgleich durch eine eigene vertragliche Vereinbarung modifizieren oder ausschließen.

Wichtiger Hinweis: Für in Deutschland lebende Personen, die in der Schweiz arbeiten (Grenzgänger), gelten aufgrund des Schweizer Vorsorgesystems (Säulen-System) erhebliche Besonderheiten, die eine spezialisierte Beratung erfordern.

Hausrat

Bei einer Scheidung stellt sich unweigerlich die Frage, wie mit dem gemeinsamen Hausrat umzugehen ist. Rechtlich fallen darunter alle Haushaltsgegenstände, die für die gemeinsame Lebensführung bestimmt waren.

Die Abgrenzung in der Praxis:

  • Was zählt zum Hausrat? Gegenstände, die von allen genutzt wurden (z. B. Couch, Fernseher, Esstisch, Betten). Auch Luxusgegenstände wie teure Bilder können dazu gehören, wenn sie als Dekoration der Wohnräume dienten.

  • Was zählt NICHT zum Hausrat? Gegenstände, die dem persönlichen oder beruflichen Alleingebrauch dienen (z. B. das Notebook für die Arbeit eines Ehepartners oder das Instrument, das nur von einem Partner gespielt wird).

Unsere Empfehlung: Versuchen Sie in diesem Bereich unbedingt eine gütliche, außergerichtliche Lösung zu finden. Ein gerichtliches Verfahren zur Hausratsteilung ist meist mit hohem emotionalen und finanziellen Aufwand verbunden, nur damit am Ende ein Gericht über den Verbleib einzelner Einrichtungsgegenstände entscheidet.

Vermögensauseinandersetzung

Wichtig für das Verständnis im Familienrecht: Die Vermögensauseinandersetzung und der Zugewinnausgleich sind rechtlich strikt voneinander zu trennen.

  • Der Unterschied: Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es ausschließlich um Werte, die beiden Partnern zu gleichen Teilen gehören (z. B. eine gemeinsame Immobilie oder Gemeinschaftskonten).

  • Die Verknüpfung in der Praxis: Beide Komplexe werden meist zusammen geregelt. Oft verhält es sich so, dass erst durch die Verwertung oder Aufteilung des gemeinsamen Vermögens die nötige Liquidität entsteht, um eine Zugewinnausgleichsforderung überhaupt bedienen zu können.

Aus Erfahrung empfiehlt sich in diesen Fällen fast immer ein außergerichtlicher Vertrag (z. B. eine Scheidungsfolgenvereinbarung). Dieser Weg spart im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren nicht nur erhebliche Kosten, sondern verkürzt das Verfahren massiv und schont Ihre persönlichen Ressourcen.

Mediation und außergerichtliche Lösungen

Gerichtsverfahren sind nicht der einzige Weg. Wir unterstützen Sie aktiv bei strukturierten außergerichtlichen Verhandlungen, um Konflikte pragmatisch und friedlich zu lösen. Das Ergebnis soll eine rechtssichere und beiderseits tragfähige Vereinbarung sein, die Ihnen langfristig Ruhe bringt und Folgestreitigkeiten vermeidet. Dass wir dabei alle rechtlichen Vorgaben genauestens beachten und für eine saubere, belastbare Dokumentation sorgen, versteht sich für uns von selbst.

Kanzlei in Konstanz am Bodensee

Die Kanzlei Neumann & Neumann Rechtsanwälte befindet sich in Konstanz und ist für Mandanten aus Radolfzell und der gesamten Bodenseeregion gut erreichbar.

Anfahrt und Erreichbarkeit

Informationen zur Anfahrt und zu Parkmöglichkeiten stellen wir Ihnen auf Anfrage oder über unsere Website zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Termine erfolgen nach Vereinbarung. In dringenden Angelegenheiten bemühen wir uns um zeitnahe Termine.

Erstberatung

Im Rahmen der Erstberatung verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre Situation. Wir beantworten Ihre ersten rechtlichen Fragen zu Trennung und Scheidung, nehmen Ihnen die erste Unsicherheit und zeigen Ihnen klare Handlungsoptionen auf.

Jetzt Termin anfragen

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Unser Team meldet sich kurzfristig bei Ihnen zurück.

FAQs

Ja absolut. Wir betreuen regelmäßig Mandantinnen und Mandanten aus Radolfzell und der gesamten Bodenseeregion. Da das für Radolfzell zuständige Familiengericht das Amtsgericht Konstanz ist, sind wir als dort ansässige Kanzlei bestens mit den lokalen Richtern und Abläufen vertraut. Die Kommunikation mit Ihnen kann flexibel per Telefon, E-Mail oder bei persönlichen Terminen in unserer Kanzlei erfolgen.

Für eine juristische Erstberatung von Verbrauchern sieht das Gesetz eine Deckelung der Gebühren vor. In unserer Kanzlei berechnen wir für ein solches Orientierungsgespräch maximal 190 Euro (zzgl. MwSt.). In diesem Gespräch klären wir Ihre drängendsten Fragen zu Trennung, Unterhalt oder Kindern und zeigen Ihnen die konkreten nächsten Schritte auf.

Ja erheblich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist in der Regel nur ein einziger Rechtsanwalt erforderlich, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht. Der andere Partner stimmt dem Antrag lediglich zu und benötigt dafür keinen eigenen Anwalt. Das halbiert die Anwaltskosten. Zudem lassen sich durch außergerichtliche Vereinbarungen (z.B. zum Hausrat oder Zugewinn) teure und langwierige Streitverfahren vor Gericht vermeiden.

Das Trennungsjahr beginnt an dem Tag, an dem die Ehepartner „von Tisch und Bett“ getrennt sind, also kein gemeinsames Leben mehr führen (dies ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich). Um spätere Streitigkeiten vor dem Familiengericht Konstanz zu vermeiden, empfehlen wir, den Trennungszeitpunkt klar zu dokumentieren, beispielsweise durch ein kurzes, nachweisbares Anschreiben an den Ehepartner, das wir gerne für Sie aufsetzen.

Der Barunterhalt für minderjährige Kinder richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die genauen Beträge werden der Düsseldorfer Tabelle entnommen. Die größte Herausforderung in der Praxis ist die korrekte Ermittlung des „unterhaltsrelevanten Einkommens“ (besonders bei Selbstständigen oder durch Abzüge wie Kredite). Wir nutzen hierfür dieselbe professionelle Berechnungssoftware, mit der auch die Familiengerichte arbeiten.

Hat Ihre Ehe länger als drei Jahre gedauert, führt das Gericht bei einer Scheidung automatisch den sogenannten Versorgungsausgleich durch. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche (gesetzlich und privat) hälftig geteilt.

Wichtig für Grenzgänger: Wenn Sie oder Ihr Partner in Radolfzell wohnen, aber in der Schweiz arbeiten, gelten für die Schweizer Pensionskasse (2. Säule) und die AHV ganz besondere Regeln, die im deutschen Verfahren gesondert berücksichtigt werden müssen.

Eine Mediation eignet sich, wenn beide Parteien an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Ziel ist es, Konflikte außergerichtlich zu klären und langwierige Verfahren zu vermeiden. Neumann & Neumann unterstützen Sie strukturiert bei Mediation und außergerichtlichen Vergleichen – immer mit Blick auf rechtliche Sicherheit und emotionale Entlastung.

Das sollten Sie im eigenen Interesse vermeiden. Zum Hausrat gehört alles, was für das gemeinsame Leben angeschafft wurde (vom Sofa bis zum Fernseher). Ein gerichtliches Verfahren zur Hausratsteilung ist oft kleinteilig, nervenaufreibend und teuer. Wir unterstützen Sie dabei, eine sachliche, außergerichtliche Liste und Vereinbarung zu erstellen, damit Sie diesen Punkt schnell und friedlich abhaken können.

Sie können uns ganz einfach telefonisch oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite erreichen. Unser Kanzleiteam meldet sich zeitnah bei Ihnen zurück, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Bringen Sie zu diesem Gespräch gerne schon vorhandene Unterlagen (wie Heiratsurkunde oder Einkommensnachweise) mit, damit wir Ihre Situation sofort konkret einschätzen können.

Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und versuchen auch hier, zu einer einvernehmlichen Lösung zu verhelfen.

Mediation

Bei der Mediation geht es nicht um Positionen, sondern um Interessen, die hinter den Positionen stecken. Werden diese hinterfragt, ist es leichter, interessengerechte Lösungen zu finden, die einen Weg zum Gericht überflüssig machen.

Coaching

Coaching unterstützt Sie dabei, in herausfordernden Lebensphasen eigene Ressourcen zu aktivieren, neue Wege zu finden und Ihre persönliche sowie berufliche Entwicklung selbstbestimmt voranzubringen.

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